Liebes Forum,
in letzter Zeit häufen sich bei uns MDK-Gutachten die von einer bestimmten Ersatzkasse in Auftrag gegeben werden welche die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme zur Herzkatheteruntersuchung unter Berufung auf §115b SGB V in Frage stellen.
In einem konkreten Fall handelte es sich um einen Patienten mit belastungsabhängiger AP bei dem sich eine 75%ige Hauptstammstenose und mehrere hochgradige, abgangsnahe Stenosen von RIVA und RCX fanden. Schon in Ruhe bestanden Hypokinesien in den betroffenen Wandsegmenten.
Diagnostischer Katheter um 15Uhr, Ende der Bettruhe 21Uhr. Empfehlung unsererseits: Bypass-OP, Pat. wurde bis zum OP-Termin für einige Tage nachause entlassen.
Nach Ansicht der Kassse hätte der Patient noch am Kathetertag entlassen werden können. Somit müsse die Prozedur ambulant abgerechtet werden, es handle sich um eine primäre Fehlbelegung. Der Umstand das dies eine Entlassung in die Nacht bedeuten würde läge an der KH-internen (Fehl-)Organisation, man hätte den Pat. auch gleich morgens untersuchen können :i_baeh: .
Abgesehen von der Tatsache das wir nicht alle Patienten morgens um 7:30 untersuchen können scheint mir eine stationäre Überwachung bis zum nächsten Tag bei dem Koronarbefund doch gerechtfertigt.
Selbst bei Patienten mit einem Normalbefund in der Katheteruntersuchung wäre diese Information erst retrospektiv nach der Prozedur verfügbar.
Meine Frage an Sie: Wie hätten Sie argumentiert? In welchen Fällen würden Sie die KK-Aussage \"hätte man auch ambulant machen können\" schlucken und wo würden Sie widersprechen?
Mit bestem Dank und vielen Grüßen aus dem verregneten Schwarzwald.