Primäre Fehlbelegung Herzkatheteruntersuchung

  • Liebes Forum,

    in letzter Zeit häufen sich bei uns MDK-Gutachten die von einer bestimmten Ersatzkasse in Auftrag gegeben werden welche die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme zur Herzkatheteruntersuchung unter Berufung auf §115b SGB V in Frage stellen.
    In einem konkreten Fall handelte es sich um einen Patienten mit belastungsabhängiger AP bei dem sich eine 75%ige Hauptstammstenose und mehrere hochgradige, abgangsnahe Stenosen von RIVA und RCX fanden. Schon in Ruhe bestanden Hypokinesien in den betroffenen Wandsegmenten.

    Diagnostischer Katheter um 15Uhr, Ende der Bettruhe 21Uhr. Empfehlung unsererseits: Bypass-OP, Pat. wurde bis zum OP-Termin für einige Tage nachause entlassen.

    Nach Ansicht der Kassse hätte der Patient noch am Kathetertag entlassen werden können. Somit müsse die Prozedur ambulant abgerechtet werden, es handle sich um eine primäre Fehlbelegung. Der Umstand das dies eine Entlassung in die Nacht bedeuten würde läge an der KH-internen (Fehl-)Organisation, man hätte den Pat. auch gleich morgens untersuchen können :i_baeh: .

    Abgesehen von der Tatsache das wir nicht alle Patienten morgens um 7:30 untersuchen können scheint mir eine stationäre Überwachung bis zum nächsten Tag bei dem Koronarbefund doch gerechtfertigt.

    Selbst bei Patienten mit einem Normalbefund in der Katheteruntersuchung wäre diese Information erst retrospektiv nach der Prozedur verfügbar.

    Meine Frage an Sie: Wie hätten Sie argumentiert? In welchen Fällen würden Sie die KK-Aussage \"hätte man auch ambulant machen können\" schlucken ?( und wo würden Sie widersprechen?

    Mit bestem Dank und vielen Grüßen aus dem verregneten Schwarzwald.

  • Hallo Cardiot,

    ich bin nicht ganz der richtige Gesprächspartner für Sie: siehe Nickname. Trotzdem diese Antwort.
    Bei den vorgegebenen zeitlichen Ablauf und! diesen Befund ist die \"Übernachtung\" in Ordnung. Diese Patientengruppe weist postinterventionel/ nach Coros eine höhere Komplikationsrate auf als \"Nuller\", auch sind diese Pat. bei Komplikationen schwerer zu stabilisieren. Ein cardiochirurgischer standby wirkte immer beruhigend (für den Untersucher!).
    Bei einer Null-Gefäß-Erkrankung und auch mäßiggradigen Stenosen allerdings sollte bei den heutigen Imaging-techniken (und ggf Angioseal oder andere) eine abschließende Beurteilung und Entlassung am gleichen Tag möglich sein. Die Entwicklung wird das so bringen.

    mfg ETgkv

  • Hallo ETgkv,

    freut mich das Sie meine Einschätzung in dem konkreten Fall teilen. Habe auch dem Gutachten widersprochen, mal sehen was daraus wird.

    Ich sehe das Problem aber generell auch wenn ich Ihre Einschätzung was die künftige Entwicklung betrifft teile.

    Um eine nächtliche Entlassung zu vermeiden müsste man diese Patienten in der Tat früh untersuchen. Hierbei stellt sich planungstechnisch die Frage wie man einen \"Nuller\" vorher identifizieren soll. Es gibt ja erstaunlicherweise auch Diabetiker mit einem BMI von 35 bei denen dann doch keine relevante KHK vorliegt obwohl man auf eine 3-GE einen Kasten Fürstenberg gewettet hätte :i_drink: .

    Die Frage ist, welche Kriterien soll/darf man kassenseitig prospektiv anlegen um einen Patienten stationär zur Coro aufzunehmen? Hinterher ist man immer schlauer und könnte - wenn man sich auf eine post hoc Betrachtung einigt - die (stationäre)Vergütung für alle Ausschlusscoros pauschal streichen mit dem Hinweis auf eine potentiell ambulante Erbringung.

    Im übrigen halte ich Sie genau für den richtigen Gesprächspartner (nehme an Sie arbeiten für eine KK); mir geht es als DRG-Controler in meiner Abteilung durchaus um Kooperation und Konsens mit den Kostenträgern so das ich mir viele Beiträge aus dieser Branche wünschen würde.

    Noch ein schönes Rest-WE und viele Grüße.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Cardiot:
    ...Diagnostischer Katheter ...Bypass-OP, Pat. wurde bis zum OP-Termin für einige Tage nachause entlassen.


    Guten Tag,

    welche DRGs haben Sie denn für die beiden Fälle in Rechnung gestellt (F49C und F23Z)? Kommt hier nicht u.U. eine Fallzusammenlegung in Frage (Partitionswechsel innerhalb von 30 Tagen)?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    wir haben nur die F43C berechnet (der Fall stammt aus 2004) da wir keine Herzchirurgie im Haus haben und der Patient extern operiert wurde. Die Entlassung aus der Herzchirurgie erfolgte direkt in eine Reha-Einrichtung so das der Patient nur einmal stationär bei uns lag.

    Viele Grüße.