Hallo Forum,
das Thema paßt nicht ganz genau hier rein, aber vielleicht weiß jemand trotzdem etwas dazu:
Angeblich können Niedergelassene infolge der Regelungen des EBM2000+ innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung keine Leistungen mehr abrechnen.
Dies führt verstärkt zu Begehrlichkeiten des ambulanten Sektors nach einem Teil der DRG-Vergütung, damit poststationäre Leistungen doch noch vergütet werden.
Abgesehen davon, daß eine solche Regelung rechtswidrig wäre
--> vgl. Urteile des OLG Schleswig vom 4.11.2003 (6 U 17/03) oder vom OLG Koblenz vom 20.5.2003 (4 U 1532/02)
habe ich folgende Fragen:
Können niedergelassene Ärzte tatsächlich im Zeitraum von 14 Tagen nach Entlassung keine Leistungen abrechnen?
Ist im DRG-Erlös (wie behauptet wird) ein Anteil für die nachstationäre ambulante Versorgung bereits einkalkuliert, so daß die Krankenhäuser quasi verpflichtet sind, diesen Anteil an die Niedergelasenen weiterzugeben?
Oder ist damit nur die wohlbekannte nachstationäre Weiterbehandlung gemeint, die ja regulär nicht zusätzlich vergütet wird?
Schöne Grüße
PB