EBM2000+ : keine Vergütung mehr für postop. Nachsorge?

  • Hallo Forum,
    das Thema paßt nicht ganz genau hier rein, aber vielleicht weiß jemand trotzdem etwas dazu:
    Angeblich können Niedergelassene infolge der Regelungen des EBM2000+ innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung keine Leistungen mehr abrechnen.
    Dies führt verstärkt zu Begehrlichkeiten des ambulanten Sektors nach einem Teil der DRG-Vergütung, damit poststationäre Leistungen doch noch vergütet werden.
    Abgesehen davon, daß eine solche Regelung rechtswidrig wäre
    --> vgl. Urteile des OLG Schleswig vom 4.11.2003 (6 U 17/03) oder vom OLG Koblenz vom 20.5.2003 (4 U 1532/02)
    habe ich folgende Fragen:

    Können niedergelassene Ärzte tatsächlich im Zeitraum von 14 Tagen nach Entlassung keine Leistungen abrechnen?

    Ist im DRG-Erlös (wie behauptet wird) ein Anteil für die nachstationäre ambulante Versorgung bereits einkalkuliert, so daß die Krankenhäuser quasi verpflichtet sind, diesen Anteil an die Niedergelasenen weiterzugeben?
    Oder ist damit nur die wohlbekannte nachstationäre Weiterbehandlung gemeint, die ja regulär nicht zusätzlich vergütet wird?


    Schöne Grüße
    PB

  • Hallo PB!

    Interessant mit welchen Methoden die KV\'en finanziell entlastet werden sollen. In der EBM findet sich kein Hinweis auf einen Ausschluß von Haus- oder Facharztleistungen im Anschluß an einen stationären Aufenthalt.

    Nur die Belegärzte sind in Ihrer Abrechnung eingeschränkt.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Forum,

    wir haben die gleichen Erfahrungen machen müssen.
    Die KVen und auch die Berufsverbände einzelner Facharztgruppen weigern sich die ambulante Weiterbehandlung zu Lasten der KV abzurechnen und stellen stattdessen Rechnungen an das Krankenhaus - natürlich nach GOÄ.
    Das Argument stellt immer wieder die DRG als Fallpauschale dar. Diese soll angeblich den gesamten Behandlungsfall abbilden. Das die Kosten der - bisher ambulant erbrachten - Nachsorge nicht einkalkuliert sein können, da sie zum Zeitpunkt der Kalkulation einfach nicht entstanden, interessiert hierbei nicht.
    Wie verhält es sich in diesen Fällen mit dem Grundsatz ambulant vor stationär?
    Mit Entlassung aus der stationären Versorgung ist diese m.E. auch nicht mehr notwendig, es kann ambulant versorgt werden. Die Fälle in welchen es nachstationärer Behandlungen bedarf, beschränken sich doch auf Ausnahmen, in welchen die stationäre Versorgung nicht mehr indiziert, aber die Infrastuktur eines KH zwingend notwendig ist.

    Sollte sich die KV durchsetzen, muss m.E. eine Budgetbereinigung stattfinden. Die ehemals ambulanten Nachsorgeleistungen müssen bei der Ermittlung des KV-Gesamtbetrages mindernd berücksichtigt werden.
    In gleicher Höhe muss der \"stationäre Gesamtbetrag\" angehoben werden.
    Die Bewertung des Bereinigungsbetrages sollte dann nach GOÄ stattfinden, oder?

    Grüße aus Mittelhessen

    M. Müller

    M. Müller
    Controller
    Kerckhoff-Klinik

  • Hallo Herr Brenk,

    ich habe in der Zwischenzeit den EBM 2000plus notgedrungen mehrfach durcharbeiten müssen.

    Der EBM sieht keine derartige Regelung vor.

    Die Hessische Krankenhausgesellschaft ist im Sonderrundschreiben 6/2005 auf eine ähnliche Argumentation der niedergelassenen Ärzte eingehend und sehr gut eingegangen. Von den Niedergelassenen wurde behauptet, dass die Fallpauschalen regelhaft auch einen Vergütungsanteil enthalten, der eine ambulante Nachbehandlung innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen fakulativ abdecke. Argumentiert wurde hier mit der 14-Tages-Frist des § 115a Abs. 2 SGB V.

    Die HKG zeigt sehr deutlich, dass dies eine irrige Auffassung der niedergelassenen Ärzte ist.

    Wenn Sie Interesse an diesem Rundschreiben haben, sollten Sie sich die HKG wenden (Tel.: 069/409950).

    Grüsse aus Düsseldorf

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."

  • Achtung, falsche Telefonnummer!
    Hier die richtige der Hessischen Krankenhausgesellschaft:
    (0 61 96) 40 99 50

    Vielen Dank für die hilfreichen Stellungnahmen.
    Das Thema ist vermutlich noch nicht vom Tisch bzw. wird erst noch spannend werden.

    Ein schönes Wochenende.
    Grüße
    PB