Budgetverhandlungen: ambulantes Potential

  • Hallo Forum,

    wahrscheinlich werden in der diesjährigen Budgetrunde die Kassen versuchen, einige Fälle in den ambulanten Bereich \"hinauszuverhandeln\". Dabei stellt sich natürlich die Frage, welche das wohl sein werden.
    Wir wollen uns argumentativ vorbereiten und versuchen, das \"ambulante Potential\" zu identifizieren.
    Welche Kriterien sind dafür geeignet?
    (Aus den Erfahrungen mit Kassen und MDK-Gutachten würde ich sagen, medizinische Kriterien spielen keine Rolle...)

    Liegedauer unterhalb uGVD?
    Liegedauer 1 Tag?
    Liegedauer 1 Tag und PCCL = 0?

    Gibt es evtl. eine Mapping-Tabelle zum aktuellen Katalog nach §115b?

    Gibt es vielleicht eine Liste mit DRGs, die aus Kassensicht grundsätzlich als \"potentiell ambulant\" eingestuft werden?

    Viele Grüße
    NiR

  • Hallo Nichtraucher,

    Um die eigenen Daten nach ambulantem Potential zu untersuchen kann ich Ihnen das Tool von Herrn Finkelnburg empfehlen.
    Damit ist es Ihnen möglich sehr komfortabel entsprechende Fälle zu identifizieren. Darüber hinaus können Sie dann auch die Kriterien leicht ändert.
    z.B.
    1. VWD: 1Tag
    2. PCCL: max.2
    3. Diag: max. 2
    4. Proz: 1

    Die Diskussion um ambulante Fälle war bei uns nicht sehr ausgeprägt, da wir bereits im Vorjahr entsprechende Fallzahlen in den ambulanten Bereich verschoben haben. Einziger Diskussionspunkt war das wir dennoch in einzelnen dieser DRG´s Fallsteigerungen in den stationären Fällen hatten. Mit dem Hinweis das diese ja in Einzelfällen durch den MDK bestätigt worden sind war das Thema auch schon vom Tisch.

    M.E. müssten Sie aber doch mitlerweile selber gut abschätzen können wie hoch Ihr ambulantes Potenzial ausfällt. Ob Sie dies auch voll in Ihrer Budgetplanung berücksichtigen bleibt natürlich Ihnen überlassen.

    Viel Spaß und eine gute Verhandlung :b_dinner:

    MiChu :sonne:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,
    wir hatten bereits Verhandlungen und ich bin folgendermaßen vorgegangen:
    Zeitraum bis zu den Budgetverhandlungen: 01-07/2005
    Alle Fälle, die mit einem OPS nach § 115 b (1 und 2) versehen waren haben ich mir anzeigen lassen.
    Anschließend die davon geprüften Fälle.
    Diese Fälle waren alle stationär begründet.
    Die Unterlagen hatte ich in den Verhandlungen griffbereit.
    Die KK haben versucht, das amb. Pot. an Hand der DRG zu bennen.
    Ich bin der Meinung, dass diese Vorgehensweise nicht konkret genug ist.
    Der endständige OPS im §115 b - Katalog ist für mich zunächst das Kriterium des amb. Potentials und wurde von den Verhandlungspartnern letztendlich auch akzeptiert.
    Gruß
    B. Schrader

  • Hallo MiChu,
    hallo Herr Schrader,

    vielen Dank für Ihre Beiträge.
    Den Kassen liegt ja aufgrund der E1 lediglich der Anteil der Kurzlieger pro DRG vor. Ob bestimmte OPS-Ziffern kodiert wurden oder nicht ist der Kassenseite nicht bekannt.
    Demnach ist anzunehmen, daß die Verhandlung über das \"ambulante Potential\" auf einer möglicherweise existenten Mappingtabelle (DRG - §115b) und auf dem Kurzliegeranteil aufgebaut wird.
    Ich stimme völlig zu, daß die Vorgehensweise \"nach DRG\" nicht konkret genug (eigentlich auch nicht korrekt) ist. Um so mehr würde ich gerne mal einen Blick in diese Mappingtabelle werfen....

    Grüße
    NiR

  • Hallo Nichtraucher,

    wetten, dass den Kassenverhandlern (zumindest auf deren Wunsch) §301-Daten vorliegen? Also bitte nicht überrascht sein...

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Zitat


    Original von Schmitt:

    wetten, dass den Kassenverhandlern (zumindest auf deren Wunsch) §301-Daten vorliegen? Also bitte nicht überrascht sein...


    Hallo, Herr Schmitt,
    ... und wo liegt da jetzt Ihr Vorteil? :j_munze:
    Gruß
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,

    ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass den Kassen sehr wohl fallbezogene OPS-Verschlüsselungen und nicht nur das E1-Formular vorliegen. Somit können die Kassen - wenn sie denn wollen - sehr wohl auf sachgerechter Grundlage in die Diskussion um ambulantes Potential einsteigen und sind nicht auf eine Überleitung DRG - OPS angewiesen.

    Gruß

    Norbert Schmitt