Weaning nach masch. Beatmung

  • Hallo Forum,

    Ich habe eine Frage zur Entwöhnung nach maschineller Beatmung.
    Beispiel:
    Patient wird nach OP 8 Stunden maschinell beatmet. Entfernung Tubus und Sauerstoffzufuhr über Beutelmaske für 2 Stunden. Dann für 2 Stunden wieder maschinelles CPAP über Maske. Anschliessend erneute Beutelmaske für 4 Stunden und erneutes CPAP über 1,5 Stunden. Während der \"Bebeutelung\" steht Gerät für masch. CPAP immer griffbereit.
    Das Procedere wiederholt sich noch 2-3 mal, bis der Patient nicht mehr CPAP-Unterstützung benötigt. Auf unserem IMC-Bereich haben wir ebenfalls ein solches CPAP-Gerät und können solche Patienten auch von ITS übernehmen und Beatmung weiterführen.
    Hir prallen mehrere Meinungen aufeinander:
    1. Weaning bis zum Ende der letzten CPAP-Phase und Gesamtzeit als Beatmungszeit berechnen.
    2. Nur CPAP-Phasen der ITS zählen zur masch. Beatmung. Zusammenzählen und Errechnung der Gesamtbeatmungszeit.
    3. Auch die CPAP-Phasen der IMC werden zusammengefasst bzw. zum Weaning nach Extubation dazugezählt.
    Bemerkung: Unsere CPAP-Geräte entsprechen der DKR: \" ... Gase mittels einer mech. Vorrichtung in die Lunge bewegt werden.\"
    Unsere IMC ist technisch wie unsere ITS ausgestattet, unterscheidet sich bisher nur durch die maschinelle Beatmung.
    Was ist die Def. von Weaning?

    Für jeden konstruktiven Beitrag bin ich sehr dankbar.
    Das Wetter ist eigentlich viel zu schön um sich am Schreibtisch den Kopf zu zerbrechen...

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Mikka,

    die Erfassung der Beatmungszeit ist zunächst einmal nicht an die Organisationseinheit \"Intensivstation\" gebunden. Eine auf der IMC-Station durchgeführte Beatmung ist daher mit der relevanten Beatmungszeit zu erfassen.

    Bei uns erfassen wir (um der von Ihnen zitierten DKR zu entsprechen) Masken-CPAP nur bei Anwendung einer zusätzlichen Druckunterstützung (CPAP/ASB). Ausnahmen machen wir bei Patienten mit Tubus oder Trachealkanüle. Hier würden wir in der Weaning-Phase auch die Zeiten erfassen in den \"nur\" CPAP gemacht wird oder auch Zeiten der Spontanatmung über \"feuchte Nase\", solange ein Beatmungsgerät bettseitig für den Patienten vorgehalten wird (mit der Einschränkung, dass wir nach 24 h Spontanatmung über Trachealkanüle die Beatmung / das Weaning als beendet ansehen).

    Viele Grüße,
    Andreas Bongartz

  • Hallo Mikka,
    siehe auch hier.

    Gruß MiChu :sonne:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Und auch hier.

    Gruß
    MiChu :sonne:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo die herren Duck und Chudy,

    vielen dank für Ihre Beiträge und Hinweise.
    Ich hatte die Suchfunktion durchforstet, aber nicht die richtigen Antworten gefunden.
    Sie haben mir schon wichtige Argumentationshilfe geliefert.

    Einen schönen Feierabend allen!

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
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    (Chr. Morgenstern)