Hallo Forum,
Hallo Herr Staender,
auch wenn ich vielleicht nervig bin, aber das Thema Haushaltshilfe ist in diesem Fall für mich noch nicht ganz vom Tisch.
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Original von Staender:allein schon die Vorstellung, in der von Ihnen geschilderten Situation zuständige Mitarbeiter der Kostenträger zur Bewilligung eine Haushaltshilfe zu erreichen, geschweige denn eine solche dann zeitnah aufzutreiben löst bei mir - Entschuldigung - eine gewisse Heiterkeit aus
Schön zu hören, dass Leute auch noch lachen können. :laugh:
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Original von Staender:Mal gesetzt den Fall, dieses Szenario würde wundersamerweise wirklich funktionieren, soll das fünfjährige Geschwisterkind dann allen Ernstes zu Hause von der wildfremden Haushaltshilfe betreut werden?
Eben nicht. §38 Absatz 4 SGB V sagt
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(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.[/center]
Für mich heisst dass nicht mehr und nicht weniger, als das in diesem Beispiel das Krhs die \"selbstbeschaffte Haushaltshilfe\" ist.
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Original von Staender:Damit will ich gar nicht beanspruchen dass die Kostenträger nun unbedingt die Mitaufnahme aus den Beiträgen der Versicherten bezahlen sollen.
Wenn das bisher gesagte von mir richtig ist, dann soll bzw. muss die KK das sogar bezahlen.
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Original von Staender:
Mir geht es mehr darum, dass solche Situationen \"vom System\" einfach nicht berücksichtigt werden!
M.E. berücksichtigt das System sehr wohl derartige Konstellationen. Nur muss man ein paar mehr Paragraphen beachten (Ich gebe aber zu, dass es auch Situationen gibt, die das SGB nicht abdeckt).
Ich hoffe ich konnte nochmals verdeutlichen, worauf ich hinaus wollte mit dem Hinweis auf die Haushaltshilfe. Übrigens ist die Leistung \"Haushaltshilfe\" im Gegensatz zu vielen anderen Leistungen nicht an die vorherige Antragsstellung gebunden. :d_zwinker:
MFG