• Hallo liebes Forum,
    ich habe ein Problem mit folgendem Fall:
    Pat. erhielt Februar 05 eine Schulter-TEP, der Verlauf war zunächst unauffällig. Im August stellte sich der Pat. ambulant auf Grund einer Verdickung im Bereich der Wunde vor. Der Bereich wurde punktiert und eine Antibiose eingeleitet. Zwei Wochen später kam es zur stationären Aufnahme. Die Diagnose lautete Weichteilabszess Schulter mit Schulterteilsteife. Codiert wurde HD= L02.4, ND: M25.61 und ND: M96.9. Die OP wurde mit 5-893.16 codiert.
    Die DRG lautet J21Z.
    Gibt es nicht einen besseren ICD-Code als L02.4 für dieses Krankheitsbild?
    Ich hoffe auf Hilfe aus dem Forum.

    Vielen Dank und viele Grüße
    M. Uphoff

  • Hallo Frau Uphoff,

    ich gehe mal davon aus, dass es bei der ambulanten Punktion einen Erregernachweis gab, oder wurde prophylaktisch ein Antibiotikum gegeben?

    Wenn das Punktat steril war, wird der Aufnahmegrund wohl ein Spritzenabszess sein, war das Punktat eitrig, wird es eine infizierte Prothese sein. Bei ersterem wäre natürlich auch wichtig, ob das Gelenk erreicht wurde, also die Prothese ebenfalls infiziert war.

    Die Codierungen, die Sie anbieten, kommen mir jedenfalls sehr spanisch vor. Handelte es sich wirklich nur um oberflächliche Hautprozesse?

    Vielleicht können Sie hier noch ein paar Klärungen beitragen, dann kann ich Ihnen einen Kodiervorschlag machen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Winter,

    bei der ambulanten Punktion gab es einen Erregernachweis,daher die Antibiose. Die Aufnahme erfolgte auf Grund der massiven Schmerzen und der Verdickung im Bereich der Narbe. In diesem stationären Aufenthalt wurde ein Wunddebridement und eine Lavage durchgeführt. Erreger konnten nicht nachgewiesen werden. Aber auch eine infizierte Prothese wurde ausgeschlossen. Nach 12 Tagen erfolgte die Entlassung.
    In der Zwischenzeit ist der Pat. wieder mit den gleichen Beschwerden aufgenommen worden. Nach Rücksprache mit dem Operateur kann man nun eine infizierte Prothese nicht mehr sicher ausschließen. Die Diagnose im OP-Bericht lautet jedoch weiterhin Weichteilinfekt und Schultersteife bei Z. N. nach Schulter-TEP. Und da es sich um einen \"Zustand nach\" handelt, wird die M96.- mit hinein genommen. Dies geschieht sehr häufig. Auch weil der Code mit einem CCL 3 belegt ist.
    Für einen Kodiervorschlag wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    M. Uphoff

  • Hallo Frau Uphoff,

    haben Sie vielen Dank für die weiteren Angaben. Dass beim Eingriff nach der stationären Aufnahme, kein Erregernachweis mehr möglich war, wundert nach Antibiose nicht und zeigt eigentlich nur, dass man mit der Antibiose richtig lag.

    Wenn bei der Punktion das Gelenk erreicht wurde, würde ich auf jeden Fall als Diagnosen eine infizierte Schulterendoprothese + Schultersteife (mechanische Komplikation zusätzlich) codieren, da das Fremdmaterial (un-)mittelbar an der Sache beteiligt war (T84.5 + T84.0 + M75.0). Wurde nur eine Abszesshöhle außerhalb des Gelenkes aber im Wundbereich erreicht (keine makroskopisch infizierte TEP, aber mittelbar meiner Meinung nach eben doch), scheiden sich die Geister ob T81.4 oder T84.5 zu wählen ist. Ich bin auch in diesen Fällen der Meinung, dass T84.5 richtiger ist, weil das OP-Verfahren ein anderes ist, ob ich eine TEP einbaue oder nur ein Schultergelenk revidiere (größere Schnittführung, erhöhtes Infektionsrisiko bei größerer Nekrosegefahr, in die Weichteile eingesprengtes Bohrmehl, längere OP-Dauer usw. usw., ein (un-) mittelbarer Zusammenhang kann also nicht ausgeschlossen werden). Aber wie gesagt, hier scheiden sich die Geister. Auch die T81.4 und die T84.5 sind CC behaftet.

    Der Erreger (aus der Punktion) sollte auch nicht fehlen (B95.ff – B97), auch wenn er - Antibiose bedingt - während des Aufenthaltes nicht mehr nachgewiesen werden konnte, aber zweifellos noch vorhanden war und durch die OP und eventuell fortgesetzte Antibiose behandelt wurde.

    Für die OP im Narbenbereich würde ich die 5-869.1 + 5-825.0 + 5-800.60 wählen. Wenn bei der OP das Gelenk nicht eröffnet wurde, käme statt der 5-825.0 die 5-983 in Frage. HD wäre dann die T84.5 oder T81.4, je nachdem zu welcher „Partei“ Sie gehören, oder die M75.0, da beides bei der Aufnahme vorhanden war und nach Ressourcenverbrauch entschieden werden kann. Die M96.ff würde ich so kurz nach einer TEP-Implantation nicht wählen, da es spezifischere Codes gibt, denn in diesem Fall sind die T-8er Codes spezifischer.

    Kommen Sie damit weiter?

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Winter,
    damit kommen wir ein ganzes Stück weiter! Vielen Dank!
    Wir haben uns für die T81.4 als HD entschieden, die ND sind M25.61und Z96.8. Die Erreger fehlen noch.
    Als Prozedur wurde die 5-893.16 und 8-210 verschlüsselt, da der OP-Bericht das Eröffnen der alten Narbe mit Entleerung seröser klarer Flüssigkeit beschreibt. Säubern der Wundhöhle. Ausgedehnte Lavage. Die Palpation der Wundhöhle ergibt keinen Nachweis einer intraartikulären Verbindung. .... Durchführung der Narkosemob.
    Es könnte noch die Lavage codiert werden.
    Sie schreiben, dass es für die M96.- noch zu früh wäre. Für welche Erkrankungen und wann, zeitlich gesehen, kann die M96.- benutzt werden? Für viele Erkrankungen in der Orthopädie, gerade bei Revisionseingriffen bei \"Z. n.\" , z.B. Zyklopssydnrom etc., fehlen spezifische Codes. Dann wird auf M96.- zurückgegriffen.
    Leider bringen die neuen DKR auch nicht mehr Klarheit in diese Thematik!

    Vielen Dank für Ihre Mühen!

    Ich wünsche ein schönes Wochenende !

    Mit freundlichen Grüßen
    M. Uphoff

  • Hallo Frau Uphoff,

    haben Sie vielen Dank für die Ergänzungen. Die M25.61 habe ich nicht gewählt, weil die Gelenksteife andernorts besser beschrieben ist. Schließlich umfasst die M25.61 den ganzen Schultergürtel mit all einen Gelenken und die M75.0 umfasst nur das Schultergelenk allein zumal die Adhäsionen mittels Brisement gelöst werden. Auch die Z96.8 ist nicht ganz richtig, wenn überhaupt käme nur eine Z96.6 (Endoprothese) in Frage, dies würde aber bedeuten, dass die Endoprothese weder mit der Schultersteife noch mit dem Infekt in irgendeinem komplikationsartigen krankhaften Zusammenhang stünde, was ich aus der Kürze des Verlaufes ausschließen würde. Hier passen die T8er Codes einfach besser.

    Die 5-893.16 würde nur dann richtig sein, wenn sich das ganze Geschehen ausschließlich im Bereich der Cutis und Subcutis abspielen würde, was ausgesprochen selten wäre. M.E. passt bei derartigen Eingriffen im Narbenbereich die 5-869.1 einfach besser.

    Die Lavage ist in der 5-869.1 und der 5-983.ff inbegriffen, sie wird nur dann separat codiert, wenn Sie der alleinige Bestandteil der OP ist.

    Nun zur M96.ff ….“andernorts nicht klassifiziert“. Natürlich gibt es einen fließenden Übergang von den T8er-Codes zur M96.ff. Ich neige dazu, die M96.ff dann zu verwenden, wenn die Erkrankung wörtlich oder fast wörtlich im M96er Code enthalten ist, wie z.B. das Postlaminektomie Syndrom oder eine nicht fest gewordenen Arthrodese usw. Ansonsten wäge ich ab, ob die Erkrankung auch ohne die Vorbehandlung dort entstanden wäre oder man im Falle einer Folge nach einer Verletzung einen T9er Code gewählt hätte.

    Das „ …andernorts nicht klassifiziert“ werte ich im Komplikationsfall – und hier ist es in meinen Augen noch klar eine Komplikation und noch keine Neuerkrankung - so, dass, wenn ein anderer Code das Ganze besser beschreibt, dieser zu wählen ist. Und die T84.0, T84.5, T81.4 usw. beschreiben nun einmal eine mechanische Komplikation bzw. Infektion besser als die M96.ff. Da, wie Sie richtig feststellten, auch die DKR für 2006 hier noch keine definitive Erleuchtung bringen, kann also noch jeder nach seinem Gusto selig werden.

    Ich bleibe jedenfalls dabei, Komplikationen als Folgezustände aufzufassen und dementsprechend zu codieren. Also einen Code für die Komplikation und einen für die Folge es sei denn, der Code für die Komplikation sagt bereits beides in einem Code aus, dann entfällt der zweite Code.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Guten Morgen Forum,

    liegt man also nach vorbeschriebenem richtig, das Zyklops-Syndrom am Knie nach VKB-Plastik mit M96.9 zu verschlüsseln? :d_gutefrage:

    Viele Grüße und es lebe die Suchfunktion


    M. Finke

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Liebes Forum,
    es ist 5 Jahre her, und nun stelle ich dieselbe Frage:
    Wie verschlüsselt man \"den narbigen Zyklops der Untercondylarregion nach VKB-Plastik mit Streckdefizit\"? Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag Emma

  • Hallo Emma,
    gute Frage - aber anscheinend weiß keiner eine Antwort bzw. die Freaks sind im Urlaub. Herr Winter oder der Großmeister hätten bestimmt eine Lösung.

    Vielleicht hat jemand eine Idee bei dieser Begriffsbeschreibung:

    Zitat

    Knötchenbildung (Zyklopssyndrom)
    Ersetzt man das gerissene Kreuzband durch ein Ersatzkreuzband, muss man Bohrlöcher durch den Unterschenkel und Oberschenkelknochen setzen, um das neue Kreuzband in die richtige Position einziehen zu können. Dabei entstehen knorpelige, knöcherne und bindegewebige Bohrspäne. Ein Grund für ein Zyklopssyndrom kann die nicht sorgfältige Entfernung dieser Bohrspäne sein. Es kommt zu einer Knötchenbildung vor dem Ansatz des neuen Kreuzbandes unterschenkelnah. Die Folge ist ein mechanisches Hindernis, das vor allem bei Streckung zwischen Ober- und Unterschenkel einklemmt und die volle Streckung nicht zulässt.

    Die extrem unspezifische M96.9 steht natürlich nur als letzter Ausweg zur Verfügung.

    Ich gehe da bei der Suche grundsätzlich (Chirurg der logisch denken gelernt hat! :u_shocking: ) folgendermaßen vor (hierarchisch wie bei der Pflanzenbestimmung): :augenroll:

    Spezifischer wäre entsprechend der anatomisch(morphologischen Gliederung (Bandläsion) eine Schlüsselnummer aus M60-M79, genauer, da Band aus M70-79. Am besten passt dann noch M79. Hier findet sich übrigens - welche Überraschung - der Hoffa-Körper, was mich weiter hoffen läßt.
    Letztlich lande ich dann aber in der M79.96
    Krankeiten d. WT-Gewebes/Knie - was nicht wirklich glücklich macht. ;(

    Dies wäre aber (da Beschreibung der Morphologie+Lokalisation) doch spezifischer.

    Ergänzen könnte/sollte man dies mit T84.8

    Uff - soviel Gedanken am frühen Morgen für mein kleines Chirurgenhirn!
    :sterne:

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Mitstreiter oder \"Konsens Orientierte\",

    Als Kreuzbandchirurg mit dem Problem nicht
    immer vermeidbarer Komplikationen gibt es den Begriff
    der \"Arthrofibrose\". Ein Cyclopssyndrom ist Teil dieses Prozesses. Nach
    alphabetischer Eingabe wird hierfür der Code 24.6- oder (ohne Ankylose) der Code
    M24.5- genannt.

    Vielleicht hilft dies weiter

    Gruß

    P.Host

    F