- Offizieller Beitrag
Guten Morgen Herr Scholz,
Zitat
Original von Scholz:
es wird wieder eine unserer Haarspaltereien, fürchte ich.
Um das zu vermeiden, wird das mein letzter zu langer Post dazu.
Zitat
Original von Scholz:
- Was von Anfang an richtig im System steckt, muss nicht am Ende korrigiert werden.
- Am Ende (Entlasszeitpunkt) wird noch einmal geprüft und validiert. Ein Verantwortlicher muß die Dokumentation abschließen. Er legt auch die Hauptdiagnose fest.
- Das EDV-System sollte diesen Vorgang unterstützen und Doppeleingaben vermeiden.
Wenn Sie das so machen (besonders Punkt 2) ist doch alles o.k., Validierung bedeutet ja nun mal auch, dass alles stimmt. Das beinhaltet auch die Einhaltung der DKR.
Zitat
Original von Selter:
..die HD nach Analyse nicht der Aufnahmediagnose entspricht, ... und auch nicht als ND zu kodieren.Original von Scholz:
Das sehe ich anders. Aber vielleicht ist es ein Mißverständnis.
Kann man eigentlich nicht anders sehen, also eher Mißverständnis.
Beispiel: Patientin wird mit re. Unterbauchschmerzen aufgenommen. Als DD (und das sind nun mal die Arbeits-, Behandlungs-, Wieauchimmergenannten-, Aufnahmediagnosen) werden z.B. gestellt: Appendizitis und Eileiterschwangerschaft. Beide Diagnosen werden erfaßt, die Eileiterschwangerschaft stellt sich als die zu behandelnde Diagnose heraus.
Jetzt also nochmal Ihre Aussagen aus obigem Posts:
Zitat
Original von Scholz:
1. ...dass alle Diagnosen, die ein Arzt ins System eingibt, und somit bewußt auch die Aufnahmediagnosen in das Grouping übernommen werden.
Das würde für genanntes Beispiel bedeuten:
HD = Eileiterschwangerschaft, ND = Appendizitis.
Es ist doch wohl klar, dass dieses Vorgehen unsinnig und falsch ist, oder?
Sie sagen außerdem:
Zitat
Original von Scholz:
Meine Auffassung: bei der Aufnahme werden meist einige Diagnosen gestellt, kodiert und übermittelt. Hiervon eine zur HD zu erklären, ist genau genommen nicht möglich, da dies ja erst nach Analyse erfolgen kann, also bei der Entlassung des Patienten. Pragmatisch ist es trotzdem, eine Anordnung der Auf-nahmediagnosen nach ihrer Bedeutung für die stationäre Aufnahme vorzunehmen, eine vorläufige HD steht dann ganz oben und der Fall kann schon mal "zur Probe" gruppiert werden.
Groupen kann man was und wie man will. Ausgangsdiskussion war aber: welche Daten werden letztlich an die Kassen weitergeleitet und das ist was ganz anderes.
Zitat
Original von Scholz:
...und es sollte die Definition von relevanten Diagnosen im Sinne der einschlägigen ND-DKR beachtet werden. Wenn dies geschieht, ist m. E. die Dokumentation "wasserdicht" und es gibt keinen Grund, hier später eine ICD nicht zu übermitteln.
...Die Definition der ND ist natürlich essentiell.
Wenn Sie das auch so meinen, können Sie nicht folgendes uneingeschränkt stehen lassen (siehe auch mein genanntes Beispiel in diesem Zusammenhang).
Zitat
Original von Scholz:
1. ...dass alle Diagnosen, die ein Arzt ins System eingibt, und somit bewußt auch die Aufnahmediagnosen in das Grouping übernommen werden.
Zu den Nebendiagnosen in Ihrem Beispiel:
ZitatAlles anzeigen
Original von Scholz:
Z03.1 Beobachtung bei Verdacht auf bösartige Neubildung
D37.4 Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens Kolon
K92.1 Meläna
R63.4 Abnorme Gewichtsabnahme
D64.9 Anämie, nicht näher bezeichnet
...gesicherte Diagnose:C18.6 Bösartige Neubildung Colon descendensWo haben Sie hier ein Problem, wenn sie die fünf genannten Aufnahmediagnosen als ND im Datensatz lassen, frage ich mich?
Was soll z.B. D37.4 als ND wenn die HD C18.6 ist? Symptome werden nur dann verschlüsselt, wenn eigenständige Probleme. Eine Diskussion über oben genannte Symptome ist müßig, weil hier eindeutig unterschiedliche Meinungen (KH-MDK) aufeinandertreffen werden und die DKR hier das Tor zur Interpretation in jede Richtung aufmacht.
Zitat
Original von Selter:
Sollte jedoch die HD nach Analyse nicht der Aufnahmediagnose entsprechen, ist diese logischerweise nicht zu übernehmen und auch nicht als ND zu kodieren (die mit dem Fall verbundenen Aufwände werden mit der HD dargestellt (ich behaupte nicht, dass dies immer "ressourcenverbrauchsgerecht" ist!)).Original von Scholz:Wenn Sie hier lediglich falsche oder falsch verschlüsselte Diagnosen (also auch ungesicherte Diagnosen, die nicht als solche kenntlich sind) meinen, haben Sie Recht, solche sind m. E. weder als HD noch als ND zulässig. Von Anfang an nicht. Auch nicht als Aufnahmediagnose.
Wir sind uns ja doch einig. Diese Auffassung kam aber in Ihrem 1. Post nicht rüber, ganz im Gegenteil. Das haben, glaube ich zumindest, die anderen auch nicht so verstanden.
Zitat
Original von Scholz:
..., dann haben wir eine Chance auf gültige Daten.
Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Mit freundlichen Grüßen
--
D. D. Selter
Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau