Hallo Forum,
Schon verschiedentlich wurde über den Umgang mit den privaten KK diskutiert, u.a. hier.
Wir haben nun einen Fall, bei dem die Kasse den 3. Brief schreibt, in jedem Brief teilweise andere Sachverhalte angezweifelt werden, und jetzt im Zusammenhang mit dem ZE 33 als Bonbon verlangt:
ZitatDie Dokumentation der Thrombozytenkonzentrate, die zur Herstellung der Thromboplasmen verwendet wurden (Bitte mit Nummer).
Abgesehen davon, daß dies schon arzneimittelrechtlich dokumentiert werden muß, gehen derartige Anforderungen m.E. viel zu weit.
Wissen insbesondere die Juristen unter Ihnen, wie weit der Prüfungsanspruch geht?
Gruß
merguet