• Hallo

    Habe eine Frage zu den Neuen Untersuchungs und Behandlungsmethoden. Wenn z.B. die Vakuumbiopsie der Mamma im neuen OPS 2006 steht, ist diese Maßnahme dann schon kalkuliert oder nicht?? Kann ich sie noch als NUB beantragen?

    Gruß Attila

  • Guten Abend Attila,

    Zitat

    Wenn z.B. die Vakuumbiopsie der Mamma im neuen OPS 2006 steht, ist diese Maßnahme dann schon kalkuliert oder nicht?

    Wenn eine Methode/ ein Verfahren im OPS-Katalog steht hat dies nichts damit zu tun, ob diese kalkuliert ist oder nicht. Der Code gibt lediglich das dahinter stehende Verfahren an. :chili:

    Zitat

    Kann ich sie noch als NUB beantragen?


    Grundsätzlich können Sie jedes - Ihrer Meinung nach - neue Verfahren als NUB beantragen. Das InEK wurde in der vergangenen Runde sprichwörtlich bombardiert mit Anfragen. Daher auch das Erfassungstool auf der InEK Seite. :bombe:

    Grundsätzlich sollten Sie schauen, ob und wie das Verfahren im FP-Katalog 2006 abgebildet ist. Anhand dieser Tatsache sollten Sie entscheiden, ob ein NUB-Antrag Sinn macht oder nicht. Dieses spart Zeit für alle Beteiligten... :boom:

    ...viel Zeit bleibt nicht mehr :uhr:

    MfG

  • Guten Morgen kscholze!

    Mir ist jetzt volkommen unklar was wir beantragen können.
    z.B. Kyphoplastie ( DRG I10Z ) im Katalog 2006.

    1.Muß man dieses Verfahren denn jetzt auch beantragen oder nicht?

    2. Wie filter ich denn, ob eine Maßnahme kalkuliert ist oder nicht?

    Wenn ich nicht nachvollziehen kann, ob eine Maßnahme kalkuliert ist oder nicht, wundert es mich nicht das eine Flut von Anträgen eingegangen ist.

    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Mit freundlichem Gruß

    SiDa

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen SiDa,

    die Kyphoplastie landet nicht in der I10Z, sondern bei korrekter Kodierung (Indikationen) 2006 in der I09A-C (I06Z und I19Z trifft man nur bei falscher HD-Zuordnung oder Kombination mit anderen Verfahren). In der I10Z landet z.B. die Vertebroplastie.
    Beide Verfahren werden schon länger in den Kliniken vorgehalten und sind über das DRG-System abzurechnen. Somit stellt dies weder eine neue Methode dar, noch ist sie nicht im DRG-System (adäquat) abgebildet. Somit kein NUB-Antrag.
    Wenn eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode bei Ihnen eingeführt wurde, die z.B. erst seit 2005 existiert, können Sie davon ausgehen, dass dies nicht in eine Kalkulation hat eingehen können. Ansonsten muss man hier die einzelnen in Frage kommenden Prozeduren inhaltlich überprüfen, wobei hier mittlerweile die Industrie schon den KHs mit vorformulierten NUBs zur Seite stehen. Dies ist in meinen Augen teilweise sinnvoll, aber halt nicht immer.
    Müssen Sie denn bei sich in der Klinik entscheiden, was als NUB beantragt werden soll?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen Herr Selter!

    Sie haben vollkommen recht, ich habe mich leider mit der DRG versehen.

    Ich soll entscheiden, ob es Sinn macht diesen Antrag zu stellen.

    Nehmen wir das Beispiel der Leberthermoablation (5-501.50) bei Lebermetastasen.

    In 2005 war die 5-501.50 noch Erlössteigernd mit der HD C78.7 bei C20.
    Groupe ich diese Fälle in 2006 bekomme ich für diese OPS keine Erlössteigerung.

    Meine Frage ist jetzt, lohnt es sich für 2006 ein NUB für die 5.501.50 zu beantragen oder hat man diese Ziffer schon kalkuliert?

    Mit freunlichen Grüßen

    SiDa

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    den Grouper den Sie benutzen ist ein Übergangsgrouper, der mit Kodes aus 2004 das DRG-System 2006 simuliert. Den von Ihnen genannte Kode gab es aber in 2004 noch nicht, erst 2005. Deswegen ist es nicht so, dass dieser Kode nicht gruppierungsrelevant ist, sondern vom Grouper nicht erkannt wird (ungültiger Kode) und deswegen nicht die \"gewünschte\" DRG generiert wird. Die Übergangsgrouper 2005/2006 sind zertifiziert und dürften dann bald ausgeliefert werden. Dann werden Sie bestimmt sehen, dass wieder die H09 getroffen wird, in 2006 allerdings mit Split A - C (H09Z in 2005).

    Also aus allen erdenklichen Gründen: Keine Anträge für Kyphoplastie, Vertebroplastie und Thermotherapie.

  • Hallo,

    ich hatte doch irgendwo gelesen, dass Xigris jetzt ein Zusatzentgelt auslöst, aber ich finde es nicht mehr im Fallpauschalenkatalog. Kann mir jemand in dieser Frage aushelfen ?

    Grüße von der Ostsee.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Bobrowski,

    ein im FP-Katalog definiertes ZE wäre mir neu und kann es auch nicht finden. Meinen Sie vielleicht eher das hier: Siehe Seite 7, Mecklenburg-Vorpommern: 76113002 Behandlung mit Drotrecogin alfa (aktiviert) / (Rekombinantes humanes aktiviertes Protein C)) ?

  • Hallo Herr Bobrowski,
    sie müssen Xigris verhandeln und in der AEB E3.2, Aufstellung der Zusatzentgelte, Zusatzentgelt nach §6 KHEntgG auflisten. Voraussetzung für die Abrechnung 2005 ist allerdings auch, dass sie bereits 2004 Xigris beim InEK als NUB-Leistung beantragt haben und es wieder für 2006 beantragen (Termin 31.10.2005).
    Gruß
    G. Fischer

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Guten Tag SiDa,

    Entschuldigen Sie die späte Meldung. Wie ich jedoch lesen durfte, hat Herr Selter Sie bestens informiert.

    Ein Blick auf die NUB-Liste (Stand: 01.02.2005) liefert auch schon ein paar Infos, ob für bestimmte Methoden NUBs beantragt werden sollten oder eben nicht. :deal: So hätten Sie beispielsweise weder die Vertebroplastie noch die Kyphoplastie als NUB angegeben, wenn Sie der Begründung des InEKs für die Ablehnung gefolgt wären.

    MfG

  • Guten Abend

    Heute Nachmitag habe ich beim InEK zu diesem Thema angerufen. Es wurde mir gesagt, dass die Fälle die mit Status 2 versehen wurden [c=crimson]eigentlich[/code] keine Chance haben mit Status 1 bewertet zu werden. Jedoch wollte man mir das nicht zu 100% garantieren.
    Um nun sicher zu sein, das man alle Chancen genutzt hat, sind unsere Chef\'s der Meinung lieber einen Antrag mehr zu schreiben.
    Schätze wir kommen auf ca. 10 Anträge.(Hoffentlich)

    Schönen Abend noch Gruß Attila