DRG im Minus - Haftung durch Verursacher?

  • Hallo,
    im Zusammenhang mit der Behandlung polytraumatisierter Pat. kam mir folgende Frage in den Sinn:
    Die Krankenkassen nehmen bei Unfällen meines Wissens den Verursacher in Regress. Wenn bei Pat. mit enormem Aufwand am Ende der DRG-Abrechnung allein bei Sachkosten ein Minus von sagen wir mal 10000 EUR oder mehr (z.B. wg. Gabe von aktiviertem Faktor VII und Massentransfusion und und und) beim Krankenhaus bleibt, könnte dieses dann nicht auch für diese Summe den Verursacher in die Pflicht nehmen??
    Gibt es da Erfahrungen?

    Viele Grüße
    P.Dietz

  • Hallo Herr Dietz,

    und in Fällen, in denen Sie eine die Kostendeckung übersteigende Vergütung erhalten? Bekommt der Verursacher da eine Prämie?

    Ohne es juristisch werten zu können. Auch für diese Fälle gilt ja, dass Sie im Schnitt eine Kostendeckung aufgrund der Kalkulation erwarten können.

    Und um es juristisch dann doch laienhaft zu beurteilen. Sie haben eine Leistung erbracht, die Sie nach geltendem Recht mit einer individuell ermittelten Pauschale vergütet bekommen. Nach welcher Rechtsvorstellung sollen Sie hier in Einzelfällen auftretende Unterdeckungen Ihrer Aufwände separat vergütet bekommen?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo Herr Kassenwächter,
    die Argumentation läuft ins Leere.
    1. Die Krankenkasse will bei einer Schuld eines Dritten auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben -zurecht.
    2. Die Autowerkstatt des Geschädigten und viele andere (auch: Feuerwehr, Polizei) machen Gewinn oder müssen kostendeckende Rechnungen stellen.
    3. Der Verursacher hat wohl noch von keinem eine Prämie erhalten.
    4. Und warum sollten die Krankenhäuser hier die Dummen sein?

    Natürlich handelt es sich um ein pauschaliertes System -und allzuoft wird der Pat. selbst der \"Dumme\"/\"Verursacher\"/\" Pechvogel\" sein, wo eben niemand haftbar ist, somit die Pauschalierung greift und das Krankenhaus eben nur oft genug Hobby-Obstbauern behandeln muß, die vom Baum gefallen sind, um hoffentlich kostendeckend zu arbeiten.

    Steht im Entgeltgesetz drin, dass man einen objektiven \"Schaden\" nicht beim Verursacher geltend machen kann? Durch 1. wird auch verhindert - zumindest sieht es auf den ersten Blick so aus - dass die Beitragszahler für diesen Schaden aufkommen sollen. Wenn 4. zutrifft, dann trifft es aber hintenrum via Kalkulation/Budget/ZE usw. doch wieder die Beitragszahler. Wo ist da die Logik?

    Auf den zweiten Blick zahlen\'s wir ja doch alle wieder via Kfz-Prämien - um mal bei Verkehrsbeispiel zu bleiben. Aber das ist ein anderes Kapitel.

    Soviel mal Samstag nacht, dunkel....

    P.Dietz

  • Hallo Herr Duck, hallo Herr Dietz,

    naja so ganz leicht ist das mit den Kosten nicht. Die KK nimmt ja nicht den Unfallverursacher in Haftung, weil sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben will, sondern weil sie nicht leistungspflichtig ist. Die Kosten der Krankenkasse sind ja gar keine Kosten (bewerteter Leistungsverzehr), sondern Ausgaben.

    Die Polizei stellt übrigens auch keine kostendeckenden Rechnungen (zumindest, soweit ich weiss, für Bagatellunfälle nicht).

    Herr Duck geht davon aus, dass das KH \"im Mittel\" die Kosten erlöst bekommt. Das ist im Bereich Polytrauma völlig falsch. Das ganze System bekommt die Kosten ersetzt, ja. Da die Polytrauma-DRGs traditionell unterfinanziert sind, verliert das Krankenhaus, das Polytrauma-DRGs erbringt, mit jeder Leistung Geld. Geld, das zwangsläufig im Ergebnis an die KH umverteilt wird, die diese Leistung nicht erbringen.

    Wenn man aber in diesem Bereich anfängt, aufwandsadäquate Rechnungen zu stellen, dann muss man einen Teil der Polytrauma-Fälle aus der Kalkulation herausnehmen, und man würde damit leben müssen, dass man (z.B.) die teuren Einzelaufwände bei einem polytraumatisierten Verkehrusunfallopfer ersetzt bekommt, aber nicht bei einem Polytraumatisierten, der schicksalhaft verletzt wurde (Baum auf den Kopf bei Herbststurm). Auch keine gerade prickelnde Aussicht.

    Letztlich muss man konstatieren, dass die vollmundigen Worte des 100%-Ansatzes (das ist gerade drei bis vier Jahre her !) die Realität der Krankenhausfinanzierung völlig verkannt haben. Ich denke dabei u.a. an Polytraumata, an die Intensivmedizin und Hämatologie/Onkologie. Von der Universitätsmedizin als solcher will ich ja gar nicht erst reden.

    Viele Grüße von der Ostsee.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.