Palliativmedizin aus dem System ?

  • Hallo Forum!

    Es häufen sich in unserem Hause die Mutmassungen, daß Palliativ-Patienten nicht mehr im DRG-System seien.

    Da mir diesbezüglich nichts bekannt ist, widerspreche ich natürlich. Wohl wissend, daß Überlegungen zur Ausgliederung der Palliativmedizin laufen, möchte ich fragen, ob jemand diesbezüglich genauere Informationen hat...

    T. Flöser

  • Sehr geehrter Herr Flöser,

    gemäß § 17 b Abs. 1 Satz 15 KHG können \"besondere Einrichtungen, deren Leistungen insbesondere aus medizinischen Gründen, wegen einer Häufung von schwerkranken Patienten oder aus Gründen der Versorgungsstruktur mit den Entgeltkatalogen noch nicht sachgerecht vergütet werden, zeitlich befristet aus dem Vergütungssystems ausgenommen werden\". Nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 KHEntgG vereinbaren die Vertragsparteien für die Leistungen dieser besonderen Einrichtungen fall- oder tagesbezogene Entgelte. Im Mai 2005 wurde durch das BMGS die Verordnung zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005 (FPVBE 2005, BGBl. I, S. 1340 ff.) erlassen. Nach § 1 Abs. 3 FPVBE 2005 kann eine Palliativstation oder -einheit als besondere Einrichtung ausgenommen werden, die räumlich und organisatorisch abgegrenzt ist und über mindestens fünf Betten verfügt.

    Fünf der sechs Palliativstationen im Ruhrbezirk erfüllen diese Voraussetzungen, so dass wir Kostenträger diese Palliativstationen als besondere Einrichtungen i.S.d. FBV BE 2005 anerkannt haben. Bei den Palliativstationen wurde - ausgehend von den LKA-Fallerlösen 2003 und der krankenhausindividuellen Verweildauer 2005 - ein tagesbezogenes Entgelt in Höhe von 357,79 EURO bis 391,81 EURO vereinbart. Übrigens: Die Ausgliederung der voraussichtlichen Erlöse 2005 erfolgt über B2/3 AEB 2005.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann

  • Hallo Herr Flöser,

    kleine ergänzende Information zu den Ausführungen von Herrn Neumann:

    Die genannte Rechtsverordnung gilt nur für das Jahr 2005. Es bleibt also abzuwarten, ob die für das Jahr 2006 wiederum zu erwartende Rechtsverordnung des BMGS in diesem Punkt unverändert \"fortgeschrieben\" wird.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Sehr geehrter Herr Flöser,

    die Rechtsverordnung 2005 des BMGS wird von den Vertragspartnern mit einer kleinen Ergänzung bei den selbstständigen Kinderkliniken für 2006 fortgeschrieben (also keine Rechtsverordnung). Übrigens: die Anerkennung als besondere Einrichtung setzt einen Antrag des Krankenhauses voraus. Dieser Antrag lohnt sich, da die Vergütung mindestens 30 % höher ist als die DRG-Erlössituation.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann

  • Sehr geehrter Herr Neumann,
    wir sind ebenfalls für 2005 als besondere Einrichtung anerkannt(Palliativstation). Allerdings wissen wir das erst seit einigen Tagen und \"offiziell\" wird es erst am 1.12. Bisher haben wir alle Pat. kodiert und alle Anfragen der Kassen bearbeitet. Was würden Sie raten: können wir nun auf die Kodierung nach DRG verzichten und den Sachbearbeitern bei Anfragen die Arbeit ersparen mit dem Hinweis auf die \"besondere Einrichtung\"? Für 2006 wurde in den Verhandlungen \"angedeutet\", dass wir wohl ebenfalls \"besondere Einrichtung werden\". Sicher wissen wir das aber erst wieder im Herbst 2006. Müssen wir nun zur Vorsicht wieder alle Pat. kodieren? Und wie ist es formal mit Verlegungen aus unserem Haus auf die \"besondere Einrichtung\". Sind das dann Entlassungen bzw. Neuaufnahmen?
    Würden Sie die Stationen benennen, um den Erfahrungsaustausch zu erleichtern?
    Für Informationen dankbar
    Dr. Susanne Roller, München

    Susanne in München :i_drink: