Neugeborenes - Diabetes in Familíenanamnese

  • Liebes Forum, wie würden Sie verschlüsseln.
    Normales Neugeborenes bei dem in der Anamnese bekannt ist, dass die Mutter z. B. einen Gestationsdiabetes hatte. Beim Neugeborenen werden wiederholt nach der Geburt zur Überwachung BZ Messungen vorgenommen, die jedoch normal sind. Dokumentation der Messungen ist vorhanden.
    Z38.0 und ????? Je nach Kodierung kann es zu einer Erlössteigerung kommen.
    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Hallo Frau Kollegin Barthel,

    in diesem Falle käme m.E. nur die Z03.8 (Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen) als Nebendiagnose in Frage.

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

  • Hallo Frau Barthel,

    ich halte hier lediglich die Diagnose Z83.3 (Diabetes mellitus in der Familienanamnese)für kodierbar. Diese Diagnose führt in die P67C, so dass der Mehraufwand sich auch niederschlägt, während die von Herrn Nusser vorgeschlagene Z03.8 ohne Auswirkungen auf die DRG bleibt.
    Anders sieht die Sache nur aus, wenn tatsächlich eine Behandlung des Kindes wegen des Gestationsdiabetes der Mutter notwendig war. Dann wäre die P70.0 zu kodieren; die resultierende DRG wäre die P67B.

    Viele Grüße,
    Andreas Bongartz

  • Ich sehe dieses genauso, aber der MDK will Z13.1 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf Diabetes mellitus als Hauptdiagnose kodiert haben. Natürlich ohne Drg Relevanz. Eine Blutzuckermessung ist aber doch wohl nicht ein spezielles Verfahren zur Diabetesuntersuchung.
    Danke

  • Eine \"einfache BZ-Messung\" als spez. Verfahren zu bezeichen,
    finde ich etwas übertrieben. Im umgekehrten Fall - hätte also
    ICD Z13.1 einen Einfluss auf DRG - würde MDK genauso argumentieren,
    so wie ich es eingangs gemacht habe. ICD Z83.3 ist kodierbar, auch wenn die Erkrankung der Mutter von kurzer Dauer war.
    Gruß
    Ordu