Guten Morgen allerseits!
Eine Krankenkasse hier in Hamburg (die Hamburger unter uns wissen welche...) prüft mit eigenen Prüfärzten die §301-Daten, insbesondere die KÜ-Verlängerungsanträge. Dabei fällt regelmäßig der erste Verlängerungsantrag durch ("Angaben nicht Plausibel" "nicht erkennbar, dass die Behandlung mit den Mitteln eines Krankenhauses durchgeführt werden musste" "Behandlung der Erkrankung hätte wesentlich früher abgeschlossen werden können").
Ich frage mich, wie die Rechtslage ist. Darf eine Krankenkasse eigene Prüfärzte beschäftigen, und wenn ja, sind diese befugt, Beurteilungen wie die oben genannten abzugeben und ist die Krankenkasse berechtigt, auf Grund dieser Beurteilungen Rechnungen zu kürzen?
Gruß und schönes Wochenende
Manfred Nast
Medizincontrolling
Bethesda AK Bergedorf