Liebe Forumsmitglieder,
in unserem Haus operieren niedergelassene Ärzte ihre Patienten ambulant. Für diese amb. OP´s erbingen wir als KH die Anästhesieleistungen. Können wir diese über §115b den KK in Rechnung stellen? Hat von Ihnen jemand ein ähnliches Konstrukt im Haus?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar :biggrin: