Hallo Forum,
als unfallchirurgischer Fast-Laie habe ich eine Frage zur Abrechnung.
Pat. kommt nach subkapitaler Humerusfraktur zur ME. Es werden die Verriegelungsschrauben entfernt, ganz klar eine § 115b-Leistung.
Nun wird die Pat. aber stationär aufgenommen. Chirurgischerseits wird argumentiert, es sei primär die Entfernung des kompletten Osteosynthesematerials einschl. Markraumnagel geplant gewesen und wegen der hohen Nachblutungstendenz aus dem Markraum sei eine stat. Überwachung erforderlich.
Entfernt werden dann aber tatsächlich nur die Verriegelungsschrauben, da sich intraoperativ herausstellte, dass der Nagel belassen werden konnte.
Begründet dies die primavista-Entscheidung zur stationären Behandlung und Abrechnung ?
Schon mal vielen Dank!