• Hallo allerseits,
    ich habe eine Frage zur Kodierung von Hüft-TEP-Wechsel.

    Fall:
    Wechsel einer Hybrid-Endoprothese in eine Sonderprothese (mehr als 3 Metallteile ohne Kopf)5-821.53
    Die Pfanne wird ebenfalls gewechselt. Es wird eine Aufbauplastik des Pfannenbodens mit allogenem Knochen (5-784.7d) durchgeführt und eine Burch-Schneider-Pfannendachschale implantiert. In diese wird eine Polyäthylen-Inlay zementiert.
    Ich würde die 5-820.5 (Gelenkpfannenstützschale) zusätzlich als Prozedur verschlüsseln, da diese meines Erachtens durch die 5-821.53 nicht mit abgebildet ist.

    Was ist die Meinung des Forums hierzu?

    Nächste Frage:

    5-829.b Komplexe Wechseloperation einer Gelenkendoprothese in Verbindung mit Knochenersatz und/oder dem Ersatz benachbarter Gelenke

    Wann codiere ich diese Prozedur? Erfahrungswerte ?

    Vielen Dank und Gruss aus dem langsam auftauenden Westen :besen:

    F. Schemmann

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo Herr Schemmann,

    der Pfannenwechsel ist bei der 5-821.53 inklusive, aber nicht die zusätzliche Stützschale, die wird tatsächlich extra zusätzlich codiert (als Implantation nicht als Wechsel) also liegen Sie hier völlig richtig (5-820.5ff).

    Auch die allogene Spongiosa ist korrekt. Bei mindestens 3 Metallteilen ohne Kopf pro Teil (also femuraler Anteil oder Beckenanteil haben Sie eine modulare Endoprothese und können den Zusatzcode 5-829.d zusätzlich anwenden.

    Die 5-829.b ist für die Fälle vorgesehen, bei denen die Bandbreite deutlich über die modulare hinausgeht und z.B. zusammen mit einem Gelenk das ganze Femur als Wechsel-OP mitersetzt wird und erst mit einer Kniendoprothese abschließt. Die 5-829.a wäre dann die Erstimplantation. Das „oder“ besagt, dass ich den Kode auch anwenden kann wenn Hüft- und Kniegelenk auf der gleichen Seite in einer Sitzung eingebaut (5-829.a) oder gewechselt (5-829.b) wird.

    Es handelt sich hier um exotische Codes, die ganz besondere Einzelfälle ausdrücken und, wenn sie korrekt angewendet werden, helfen sollen Extremfälle von Spezialkliniken kalkulieren zu können. Die Fallzahl wird recht gering sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Winter,
    danke für die Antwort, hat mir etwas mehr Klarheit gebracht. Wie ich heute gesehen habe ist im OPS 2006 die Erläuterung zur Gelenkpfannenstützschale verbessert worden:

    `Der Einbau einer Gelenkpfannenstützschale oder eines Antiluxationspfannenrandes ist gesondert zu kodieren (5-820.7)´

    Mit freundlichen Grüßen

    F. Schemmann

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • :chirurg: sorry, falscher Code, 2006 ist die Gelenkpfannenstützschale weiter mit 5-820.5 zu kodieren

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Liebe Kodiergemeinde,

    aus MDK-gegebenem Anlass möchte ich das Thema 5-829.b noch einmal aufgreifen.
    Folgende Konstellation: Eine 2009 implantierte H-TEP musste bei Osteolyse des Beckenknochens und Protrusion des implantierten Acetabulums ins kleine Becken explantiert werden. - Entlassung mit Girdlestonesituation.
    Jetzt Implantation eines patientenindividuellen Beckenimplantates sowie proximaler Femurersatz mit Hüftgelenkskomponente.
    Kodiert wurden (unter anderem) die Zusatzkodes 5-829.n (Implantation Endoprothese nach vorheriger Explantation) und 5-829.b (Komplexe Wechsel-OP einer Gelenkprothese mit Knochenersatz [...]).
    Der MDK streicht uns 5-829.b mit der Begründung: "da keine Wechsel-OP in gleicher Sitzung durchgeführt wurde".

    Ist der Kode 5-829.b tatsächlich nur für einzeitige Wechsel gedacht?

    Bin für sachdienliche Hinweise dankbar.

    Grüße aus dem Altmühltal

    Silke Koch

  • Hallo Fr. Koch,
    m. E. hat hier der MDK recht. Wenn sie sich mal die Hinweise unter 5-820 durchlesen finden sie u.a. "Die Implantation einer Endoprothese nach vorheriger Explantation ist gesondert zu kodieren. Für mich ganz eindeutig als Hinweis, dass in ihrem Fall die HTEP wie eine Erstimplantation + 5-829.n zu kodieren ist. Unter 5-829.n verweist das Exklusivum mit der 5-821.. eindeutig darauf, dass ein einzeitiger Wechsel eben nicht mit dem Zusatzkode 5-829.n verschlüsselt werden kann sondern durch einen Kode aus 5-821... zu kodieren ist. Unter der 5-821.. fehlt dann letztlich ein Hinweis auf 5-829.n dafür ist dann einer für die 5-829.b vorhanden.
    Daraus folgt für mich (bei "normalen" Fällen!!!) --> zweizeitiger Wechsel --> 5-820.. + 5-829.n und einzeitiger Wechsel--> 5-281... + ggf. 5-289.b.

    MfG findus

    MfG findus