bei Medikamentenfehleinnahme prärenales Nierenversagen

  • Hallo Herr Römer,

    mit dem Hinweis auf die von Traumträne mitgeteilte Y57.9 als Indiz für eine medikamentöse Behandlung haben Sie zweifelsfrei Recht.

    Allgemein aber bedeutet Diurese lediglich \"Harnausscheidung durch die Nieren\". Das ist ein physiologischer Vorgang und zwingt uns wegen voller Blase immer mal wieder zum Verlassen der Fußballübertragung Deutschland - Ghana :d_zwinker: .
    Medikamentöse Maßnahmen zur Steigerung der Harnausscheidung werden als forcierte Diurese bezeichnet.

    Zur Zurückhaltung rate ich deshalb, weil z.B. eine rückläufige Diurese unter medikamentösen Maßnahmen keine Komplikation ist, sondern eine bekannte, zu weiterer Beobachtung und ggf. Therapie veranlassende Nebenwirkung. Das Wort Komplikation kann ggf. im Sinne eines vermeidbaren Fehlers aufgefaßt werden.....

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo Forum,

    ich hänge mich mal mit meiner Frage hier dran.

    Zweitgutachten eines Falles aus 2009, Beurteilung Nebendiagnose:
    Bei einer Patientin verschlechtern sich die Nierenwerte durch Einnahme von NSAR, eine chronische Niereninsuffizienz ist bekannt. Krea bei Aufnahme 3,5/ GFR <20, bei Entlassung Krea 1,9/ GFR 27. Aufwand war Anpassung der Schmerzmedikation.
    Unser Krankenhaus kodierte N99.0, der MDK möchte N18.83 + Y57.9. Unser Argument: N99.0 bezeichnet nach dem Diagnosethesaurus nicht nur das Nierenversagen, sondern auch die Niereninsuffizienz nach med. Maßnahmen. Argument MDK: DKR 1917 Unerwünschte Nebenwirkung.

    Gibt es weitere Argumente für unsere Kodierung, mit denen wir evtl klagen könnten?

    Liebe Grüße
    Dia

    PS: Ich habe vor dem Stellen meiner Frage die Suchfunktion benutzt, leider funktioniert bei mir aber die Suche mittels Codes nicht, muß ich evtl. etwas an meinen Einstellungen ändern oder ist das ein allgemeines Problem?

  • Hallo!


    Selbst wenn man die eigenhändige medikamenteneinnahme zu hause als " medizinische Maßnahme " ansieht ( was reichlich hochgestochen klingt ), selbst dann haben Sie nach SKR 1917 zu kodieren.
    Danach ist der krankhafte Zustand zu benennen, optional gefolgt von Y57.9!.
    Der kranhafte zustand Ihres falles findet sich von N17-N19.
    -bei N99.0 können Sie nicht mal zwischen akut vs chronisch unterscheiden.
    wegen SKR 1917 ist auch das Exkl. unter N17-N19 nicht wirksam.


    Anders wäre der fall zb bei einer " Coronarangiographie mit Rö-Kontrastmittelgabe " mit nachfolgenden Nierenversagen.
    Für diese medizinische Maßnahme gibt es keine SKR, nur die AKRs, wobei in D013 noch ausdrücklich auf die internen regelungen im systematischen ICD-VZ ( Hinweise, Inkl., Exkl. etc )verwiesen wird.
    Ohne SKR wird das Exkl. "Niereninsuffizienz nach medizinischen Maßnahmen" wirksam.
    Deshalb wäre bei einer NI nach Rö-KM/ Coronarangio N99.0 richtig.


    Wohlweislich verhindert SKR 1917 dies für die simple Medikamenteneinnahme mit NW.
    Der KK rate ich, auf die Sonderregelung Nebenwikungen bei Einnahme gemäß Verordnung hinzuweisen.


    mfg ET.gkv