DRG bei Verlegung?

  • Hallo ich hätte eine Frage zur Berechung der DRG-Erlöse.

    Wenn ich das richtig sehe hat jedes Krankenhaus einen Basisfallwert. Dieser wird mit der Bewertungsrelation (CM) multipliziert. Bei Kurz oder Langliegern sind gewisse Zu- und Abschläge definiert die auch die Anzahl der Tage beinhalten.

    Was aber ist bei Verlegung. Im Fallpauschalenkatalog gibt es nur eine Bewertungsrelation (Tage unabhängig). Wie muss ich das verstehen?

    Wenn der Patient verlegt wird kann das Krankenhaus nur die Bewertungsrelation x Basisfallwert abrechnen? Oder Bewertungsrelation x Liegetage x Basisfallwert?

    Danke

    Tim

  • Hallo,

    FPV 2005 / §3.
    Abschläge bei Verlegung ( verlegendes KH )
    Verlegung in ein anderes KH
    Das KH hat einen Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen, wenn die im DRG-Fallpauschalen-Katalog ausgewiesene mittlere Verweildauer in Spalte 6 ( 8 ) unterschritten wird.
    Höhe des Abschlags je Tag wird ermittelt, indem die BWR in Spalte 11 (13) mit dem Basisfallwert multipliziert wird.

    Formel:
    Mittlere VWD
    ./. Belegungstage
    = Zahl der Abschlagstage
    X BWR je Tag ( Katalog 11 (13) ) x Basisfallwert
    = Abschlag von der Fallpauschale


    Beispiel: DRG G22Z

    MVWD Katalog 7,5 (8 Tage )
    Belegungstage 3
    Zahl der Abschlagstage 5

    5 x 0,079 (Spalte 11) x 3.000 Euro Basisfallwert = 1.185,00 Euro Abschlag

    Genauer in der FPV 2005
    Gruß
    B. Schrader

  • Hallo, TimT,
    das steht alles in der FPV 2005.
    Es gibt auch Hilfstellungen zur Abrechnung von DRGs mit detaillierten Erklärungen und Beispielen, z.B. ( NKG )

    Gruß
    B. Schrader :d_zwinker: