Nebendiagnosen,Folgen einer Therapie

  • Hallo Herr Selter,


    Zitat


    Original von Selter:
    ...Quantität war noch nie mit Qualität gleichzusetzen...

    Was werden die Mindestmengenverfechter dazu sagen?


    Zitat


    Original von Selter:
    ...Das Forum hier ist nun mal die wichtigste Austauschsbörse bezüglich des DRG-Systems...

    Stimmt!


    Zitat


    Original von Selter:
    ...und auch maßgeblich in Kodierfragen...

    Schön wär´s.


    Ihre Überlegungen zum MDK bringen die Sache auf den Punkt :i_respekt: .


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Nachbar,

    \"Maßgeblich\" bezog sich auf \"die wichtigste Austauschsbörse\", war nicht im Sinne von \"hier wird es vorgegeben\" gemeint. Wobei wir natürlich nichts dagegen hätten......

  • Hallo Herr Selter,

    Nebendiagnosen nach Ätiologie zuordnen??? Nicht mehr (nur) nach Aufwand - in den DKR 2006 finde ich das nicht explizit - die DKR D0003d wurde doch nur unwesentlich in einigen Beispielen geändert, aber nicht bei den Kernaussagen. Vielleicht könnten Sie das noch mal kurz erläutern - der (CMI ) Effekt wäre doch gewaltig.
    Danke,
    Gruß Franz aus Thüringen

  • Hallo Forum,
    Optimismus oder Pessimismus hin oder her -
    die Krankenkassen wollen durch einen formal unabhängigen, aber von ihnen bezahlten und beauftragten Medizinischen Dienst Normen setzen. Dies wird durch den erheblichen Stellenaufbau beim MDK bekräftigt.

    Daruas folgt für mich aber doch auf politischer Ebene: Ohne die Arbeit des G-BA und des IQWiG schmälern zu wollen, kommt doch die Basisinformation aus der Wissenschaft, aus den Krankenhäusern, aus den KVen und eben auch von den KK bzw. dem ihnen wirtschaftlich nachgeordneten MDK.

    Es fällt doch auf, dass Qualitätsanforderungen für die Leistungserbringer formuliert sind, aber nicht für die Kassenseite. Und diese wäre eben m.E. einzufordern.

    Grüße von der Ostsee.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    ...einen formal unabhängigen, aber von ihnen bezahlten und beauftragten Medizinischen Dienst ...

    Ein Blick in das Gesetz (SGB V) belehrt uns, dass der MDK eben nicht \"formal unabhängig\" ist sondern eine \"Arbeitsgemeinschaft\" der Krankenkassen ist (§ 278 ), von ihnen organisiert, finanziert und geleitet (Soviel auch zu der Behauptung, die Krankenkasse habe keinen Einfluss auf die Qualität der Gutachten und die Einhaltung vertraglicher Regelungen).

    Dass die Ärzte des MDk nach § 275 \"bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen\" sind, ist noch lange keine Unabhägigkeit, solange eine finanzielle und arbeitsorganisatorische Abhängigkeit besteht. (\"Wes\' Brot ich ess\', des Lied ich sing\'\"; das geht uns in den Krankenhäusern sicher oft auch nicht anders)

    Also: Der MDK als Organisation ist eindeutig und nach dem Gesetz ein Teil der Krankenkassen!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,