Deckenplatteneinbruch bei LW1

  • Nochmals guten Morgen,
    unter welchem Kode muss ich o.g. Diagnose klassifizieren - und somit auch kodieren?
    Danke.
    Gruß
    B. Schrader

    P.S. Endlich liegt auch mal bei uns Schnee - da macht der Kaminofen doch richtig Freude.

  • Hallo, Herr Dreher,
    zunächst vielen Dank.
    Eine Frakur kann aber doch nur als Frakur kodiert werden ,wenn sie frisch ist.
    Ich meine, wenn der Deckenplatteneinbruch vermutlich im Rahmen eines Autounfalls vor 2 Jahren zu sehen ist, dann kann ich doch zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr die Fraktur kodieren.
    Liege ich falsch mit meiner Ansicht?

    Gruß
    B. Schrader

  • Gesundes Neues,

    ich würde die von Herrn Schrader formulierte Diagnose ebenfalls mit S32.01 kodieren. Über die Frische der Fraktur lässt sich insofern streiten, als dass der Begriff \"Frisch\" selbst nicht eindeutig definiert ist.

    Die Alternative wäre die Aufnahme neuer/ zusätzlicher Kodes, welche die unterschiedlichen Frakturzeiträume definieren. :d_zwinker: :totlach:

    MfG

  • Hallo,
    ich hätte Probleme , die S32.01 zu kodieren.
    Nach DKR ist eine alte Verletzung eine V. , deren Versorgung abgeschlossen ist. Muß nun wg. Funktionsminderung eine Fortsetzung der Therapie erfolgen ,sollte nach der Richtlinie Spätfolgen T91.- kodiert werden.
    Gruß vom codeman

  • Hallo alle Miteinander,

    Codemann weist schon in die richtige Richtung. Ein Autounfall mit einem damaligen Deckplatteneinbruch L1 von 2 Jahren kann jetzt nur ein T91er Code (z.B. T91.1) sein, wenn es keine Behandlungskomplikation ist (T8er Code). Aber nur als ND. HD ist der jetzt akute Zustand, was auch immer jetzt vorliegt. Darüber sagt Herr Schrader nichts aus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo zusammen,
    auch hier noch nochmals vielen Dank.
    Wir haben uns ebenfalls für den T91.1 als ND entschieden.
    Der Deckenplatteneinbruch war vor 2 Jahren und ist somit wohl unter T91.- zu kodieren.
    T8er steht nicht zur Debatte.

    Gruß

    B. Schrader