Hallo Forum,
bei der gestrigen BKG-Veranstaltung in München wurden Beispiele zu den geplanten Ausgleichsregelungen präsentiert, die zu so unverständlichen Ergebnissen führten, dass wohl weder die Kassen- noch die Krankenhausseite damit zufrieden sein kann.
Daher möchte ich dieses Thema hier einmal zur Diskussion stellen.
Problembeschreibung, Lösungsansatz:
Insbesondere in der Einführungsphase besteht die verständliche Schwierigkeit, die Leistungsgerechtigkeit der Relativgewichte zu beurteilen hinsichtlich Kodierung, Klassifikation (Casemix-Index = CMI) und Kalkulation der Relativgewichte (RG). Daraus folgt auch eine große Unsicherheit bei der Festlegung des zu Abrechnungszwecken erforderlichen Basisfallwertes (BFW).
Leichter zu ermitteln ist das per DRG-System zu verteilende Gesamtbudget (deutschlandweit). Obwohl hier natürlich auch Sprengstoff drinliegt, muss diese Größe z. B. für das Jahr 2003 prospektiv ermittelt werden, und zwar in einer Höhe, die im Rahmen der Beitragssatzstabilität zulässig ist.
Obwohl Anfang 2003 bereits feststeht, wie groß das Gesamtbudget werden darf, kann noch niemand wissen, wie viele Fälle welcher Fallschwere und Kostenstruktur anfallen werden. Das ergibt sich erst im Laufe des Jahres 2003. Viel einfacher wäre es, man würde erst 2005 das 2003-Budget verteilen.
Im Jahr 2005 werden wir nämlich eine DRG-Version und einen Gouper haben, der seine Relativgewichte auf der Basis der 2003-Daten (Casemix und Kosten) ermittelt hat, insbesondere Rightcodingeffekte sind dann bereits in angepassten Relativgewichten berücksichtigt. (§21-Lieferung für '03 im März '04, Grouper-Revision im Jahr '04, Anwendung im Jahr '05)
Man bräuchte die 2003-Daten also im Jahr 2005 nur durch diesen Grouper zu schicken, und das Budget wäre so "gerecht" verteilt, wie es mit DRGs überhaupt möglich ist.
Gibt es hierzu Vorschläge, wie man dieses Ziel rechnerisch umsetzen muss, damit annähernd realistische Abschlagszahlungen und Ausgleiche erfolgen können? Ich habe schon mal angefangen zu rechnen, traue mich aber noch nicht, endgültige Formeln anzugeben.
Nur soviel vorweg: Theoretisch müsste es doch möglich sein, zunächst unter Vorbehalt abzurechnen, und erst 2005 die Endrechnung zu machen. Bereits im März 2004 könnte bereits ein korrigierter BFW ermittelt werden, da dann der mengenadaptierte CM für Deutschland bekannt ist (Ausgleich 1).
Die sich aus einer Verfeinerung des DRG-Systems ergebenden Ausgleiche (veränderte RGs) wg. medizinischem Fortschritt, Rightcoding, Änderung der Kostenstruktur, könnten spätestens Anfang 2005 ausgeglichen werden (Ausgleich 2).
Wer kann mir hier folgen und ggf. eine passende Rechenformel angeben?
------------------
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernhard Scholz
DRG-Beauftragter
Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH