Addition von Zusatzentgelten

  • Hallo liebes Forum,

    folgende Situation. Unsere urologische Abteilung führt ambulante Chemotherapien durch (Ermächtigung liegt vor). Patient kommt am Tag 1 und erhält dort Gemcitabin. Am Tag 2 keine Gabe von Gemcitabin. Zyklus wird dann am Tag 8 mit erneuter Gabe von Gemcitabin abgeschlossen. Wenn wir die Gaben am Tag 1 und 8 addieren könnten, kämen wir in den Bereich von Zusatzentgelten für dieses Medikament. Gibt es da eine Möglichkeit? Läßt sich dieser Zyklus eventuell stationär abrechnen, evtl. mit Beurlaubung des Patienten zwischen Tag 2 und 8. :d_gutefrage:
    Herzlichen Dank für zahlreiche Antworten und allen einen guten Übergang ins Neue Jahr
    :i_drink:

  • Hallo Marathon86!

    Ambulante Chemotherapien werden terminbezogen abgerechnet. Überlicherweise werden die verbrauchten Medikamente einzeln mit den Kassen direkt abgerechnet. Eine Abrechnung von Zusatzentgelten gemäß KFPV ist im ambulanten Bereich nicht vorgesehen. Sie wäre auch nicht angebracht, da die Erträge die Kosten nicht decken würden.

    Guten Rutsch!!

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Herr Killmer,

    zunächst ein gutes Neues Jahr und vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Wenn wir es schaffen, die drei ambulanten Chemotherapien des Patienten als stationären Aufenthalt abzurechnen, läßt sich dann die medikamentöse Therapie addieren (nur dann erreichen wir die notwendige Menge) um an das Zusatzentgeld zu gelangen?

    Mit freundlichem Gruß

    Thomas Mayer

  • Guten Tag Herr Mayer,
    guten Morgen Forum,

    ein glückliches neues Jahr allen.

    Ja ja, wir Kassen sind schon ganz schön geldorientiert. Wenn ich nun versuche, mir ein einheitliches Bild der Wünsche von Leistungserbringern zu machen, komme ich auch hier ins straucheln. Der eine darf ambulant, will aber stationär (gibt mehr Geld). Der andere macht stationär, was auch ambulant geht und hadertmit dem MDK, weil der zumindest einen Belegungstag streichen will.

    Auch hier gilt für alle das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V). Bitte beachten Sie auch § 39 SGB V. Hier heißt es in Absatz 1: ... Versicherte haben Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen KH, wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre , vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich HKP erreicht werden kann.\"

    Das hier genannte Behandlungsziel ist aus Sicht des Patienten zu definieren und darf nicht durch Ihre wirtschaftlichen Betrachtungen wie \"Auslösen eines Zusatzentgeltes\" ersetzt werden!

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • [quote]
    Original von D. Duck:

    Auch hier gilt für alle das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V).

    Hallo D.Duck,
    wenn das Wirtschaftlichkeitsgebot für alle gilt, warum schließen die KK dann keine Verträge gem § 116b mit den Krankenhäusern? Die AOK Bayern ist da ja schon dabei.
    Ich wünsche allen ein erfolgreiches Jahr
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Herr Mayer!

    Auch wenn Sie die Behandlungen stationär abrechnen könnte, würde eine Addition der Chemotherapien nicht möglich sein. Die Regelungen für die Fallzusammenführung gelten i. d. R. nicht für Krebspatienten. Keine Fallzusammenführung, keine Addition der Chemotherapien.

    Hallo Herr Fischer, hallo Herr Duck!

    Zu Beginn des Jahres schon so frustriet. Wie schön, daß wir auch im neuen Jahr der Polemik fröhnen können.
    Manchmal wäre es m. E. zielführender, Fragen auch konkret zu beantworten.
    Ist allerdings nur meine Meinung!

    Ein schönes, gesunde, neues Jahr!

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Herr Killmer,
    bin überhaupt nicht frustriert, wollte nur darauf hinweisen, dass es durchaus Lösungen gibt, die Problematik mit den Chemos zu lösen.
    Kopf hoch!

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Herr Killmer,

    bin ja erstaunt welche Emotionen man mit einer einfachen Frage auslösen kann. Bin im Moment noch blutiger Anfänger und werde noch in diesem Monat einen Lehrgang zur Kodierfachkraft besuchen. Da ich aber schon im Vorfeld die Anfrage unserer Urologen beantworten wollte, war ich für die Hilfe in diesem Forum dankbar. Insbesondere dank Ihrer Antworten, werde ich nun Rede und Antwort stehen können. Herzlichen Dank dafür.

    Mit freundlichem Gruss

    Thomas Mayer :jaybee: