Bakterien, als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassi

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Herr Mehlhorn,

    Ihre Hartnäckigkeit in allen Ehren...

    es geht hier um einen med. Sachverhalt

    Keimbestimmung bei med. korrekter Fragestellung ist Standard (und damit bereits einkalkuliert in die Kostengewichte, z.B. Sepsis)

    Keimbestimmung nur zur "Kodierungsoptimierung" ist Fehlversorgung, ökonomisch Verschwendung und juristisch (vorsichtig ausgedrückt) bedenklich!


    [quote]
    Original von cjacobs:
    Lieber Herr Mehlhorn,

    wir haben, denke ich, beide unseren Standpunkt zu diesem vielleicht wenig wichtigen Thema klargemacht.
    quote]


    Genau, lassen wir es dabei..


    Gruß
    Eberhard Rembs
    Bochum

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Rembs:
    Genau, lassen wir es dabei..

    Mooooooment, nicht so schnell! ;)

    Herr Mehlhorn hat recht, dass die DKR die Kodierung des Keims zulässt (erhöhter diag. Aufwand).
    Mein Paradebeispiel ist ja die Hypokaliämie. Wenn ich also per Diagnostik die Hypokaliämie festgestellt habe, therapeutisch die Brausetabletten ansetze, die Pflegekraft es hintragen muß und ich auch noch kontrolliere, ist jeder Aspekt der DKR zur Nebendiagnosenverschlüsselung erfüllt. Schon haben wir eine ND mit CCL 3,4.
    Es gibt überhaupt keinen Grund nicht so zu kodieren, man ist durch die DKR dazu verpflichtet! Wenn aber jetzt Häuser mit dem Argument kommen, dass dies nicht wirklich behandlungsrelevant sei, der CCL ja auch viel zu hoch und deswegen nicht kodieren, ist es die falsche Entscheidung.
    1. Es ist nicht durch die DKR abgedeckt.
    2. Man lässt CCL-relevante (nach AR-DRG) ND aus und schmälert damit seinen CMI.
    3. Man versäumt dadurch, eine endgültige Klärung herbeizurufen.

    Erläuterung zu 3.:
    Wenn alle konsequent z.B. die Hypokaliämie kodieren, wird klar, dass hier ein Regelungsbedarf besteht, z.B.: darf nur kodiert werden wenn: ..., oder der CCL wird runtergefahren. Kodieren aber nur ein paar wenige, wird das statistisch gar nicht großartig auffallen und es bleibt u.U. bei diesem hohen CCL. Ich glaube kaum, dass die Hypokaliämie in die Berechnung irgendwelcher RGs eingehen wird (Aussage von Herrn Rembs, dass z.B. die MiBi in Kalkulationen eingeht). Wenn man das also auch auf die Erreger projiziert, ist eine Kodierung, wie Herr Mehlhorn vorschlägt, in meinen Augen der einzig richtige Weg.
    Um es nochmal genau zu sagen: Mir geht es hier nicht um die medizinische Diskussion und Sinnhaftigkeit, sondern darum, eindeutige Regeln zu provozieren! Ansonsten erreichen wir nie eine einigermaßen homogene Datenqualität/-lage in der BRD. Das Problem `schwammigen DKR´ zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Werk.

    Und jetzt dann:

    Zitat

    Original von Rembs:
    Genau, lassen wir es dabei..

    ;)
    Gruß
    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

  • Guten Tag, hallo Dirk,
    doch nochmal ich...

    <selter>
    Herr Mehlhorn hat recht, dass die DKR die Kodierung des Keims zulässt (erhöhter diag. Aufwand).
    Mein Paradebeispiel ist ja die Hypokaliämie. Wenn ich also per Diagnostik die Hypokaliämie festgestellt habe, therapeutisch die Brausetabletten ansetze, die Pflegekraft es hintragen muß und ich auch noch kontrolliere, ist jeder Aspekt der DKR zur Nebendiagnosenverschlüsselung erfüllt. Schon haben wir eine ND mit CCL 3,4.
    </selter>

    Du hast natürlich vollkommen recht. Wer hier in einem solchen Fall die Hypokaliämie nicht kodiert, wird von mir mit 10 Stockschlägen bestraft (Sanktionen im Wiederholungsfall bitte in "Asterix bei den Schweizern" nachlesen).

    Ich hob aber nicht zuletzt deshalb so stark auf das in meinen Augen absurde Beispiel MiBi bei AE ab, weil ich für bedenklich halte, wenn man (möge dies auch durch die KR gedeckt sein) CCL-relevante Nebendiagnosen suchen geht.

    Häng einen Zettel in deine Notaufnahme (hast du da unten noch eine? eher nicht, oder):

    "Kalium bei jedem Patienten!
    Wenn <3,5 mmol/l, immer Kalinor Brause aufschreiben!
    Hypokaliämie kodieren!"

    Mindestens jede dritte oder vierte gesunde junge Frau hat meiner Erfahrung nach irgendwas um die 3,4 oder 3,3, bei Männern vielleicht noch jeder zehnte, warum auch immer.
    Diese Diagnostik kostet ein bisschen was, aber nicht die Welt.
    Bekämen wir derzeit Erlöse nach AR-DRG, würde sich diese Vorgehensweise satt lohnen.

    Ähnliches CCL-Screening ist beliebig ausweitbar, andere Vorschläge finden sich weiter oben im thread ja bereits.
    Aber das kann doch wohl nicht unser Ernst sein, oder?

    Freundlichen Gruß & schönes Wochenende
    Christian Jacobs

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Mooooooment, nicht so schnell! ;)

    Hallo Herr Selter,
    gewonnen, eigentlich war von meiner Seite aus med. Sicht heraus alles gesagt.

    Zitat


    "Mein Paradebeispiel ist ja die Hypokaliämie." (Selter)


    Das ist etwas ganz anderes.
    Hypokaliämie ist in der Gesamtbetrachtung (!) ökonomisch relevant und damit korrekt über ein CCL abgebildet. Das hier Varianzen vorliegen ist doch klar.
    Mal ist man "Gewinner, mal Verlierer", es wird auch bei Ihnen genug Patienten geben, wo Hyokaliämie Ausdruck eines komplexen Krankheitsgeschehens ist (z.B auf der Intensivstation)


    "Um es nochmal genau zu sagen: Mir geht es hier nicht um die medizinische Diskussion und Sinnhaftigkeit, sondern darum, eindeutige Regeln zu provozieren!" (Selter)

    Das unterscheidet uns, mir geht es um beides.
    Wobei wahrscheinlich letztendlich wir das gleiche wollen

    Schöne Grüße
    Eberhard Rembs
    Bochum

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend die Herren,

    Zitat

    Original von cjacobs:
    Mindestens jede dritte oder vierte gesunde junge Frau hat meiner Erfahrung nach irgendwas um die 3,4 oder 3,3, bei Männern vielleicht noch jeder zehnte, warum auch immer.
    Diese Diagnostik kostet ein bisschen was, aber nicht die Welt.
    Bekämen wir derzeit Erlöse nach AR-DRG, würde sich diese Vorgehensweise satt lohnen.
    ...Aber das kann doch wohl nicht unser Ernst sein, oder?


    Hi Christian:
    Genau deswegen will ich ja, dass klare Regeln vorgegeben werden! Ansonsten wird es von einigen kodiert, von anderen nicht.

    Zitat

    Original von Selter:
    "Mein Paradebeispiel ist ja die Hypokaliämie."

    Zitat

    Original von Rembs:
    Das ist etwas ganz anderes.
    Hypokaliämie ist in der Gesamtbetrachtung (!) ökonomisch relevant und damit korrekt über ein CCL abgebildet. Das hier Varianzen vorliegen ist doch klar.
    Mal ist man "Gewinner, mal Verlierer", es wird auch bei Ihnen genug Patienten geben, wo Hyokaliämie Ausdruck eines komplexen Krankheitsgeschehens ist (z.B auf der Intensivstation)


    Hallo Herr Rembs:
    Eben! Deswegen klare Vorgaben, ansonsten gibt es keine schlüssige und nachvollziehbare Unterscheidung, ohne die Akte zu studieren. Sie sprechen einen möglichen Bezug zur `Fallpauschalenkalkulation´ an, es wird der Fall im Mittel bezahlt. Das ist selbstverständlich die Grundlage eines pauschalierenden Systems, aber das klärt ja nun mal nicht die unterschiedlichen Meinungen zu: wann soll es kodiert werden, wann nicht.

    Zitat

    Original von Rembs:Das unterscheidet uns, mir geht es um beides.
    Wobei wahrscheinlich letztendlich wir das gleiche wollen.


    Wir wollen das gleiche. Jeder, der sich mit den DKR ausgiebig befasst hat (wobei: man erkennt es eigentlich schon beim überfliegen), muss aber feststellen, dass die Kodierrichtlinien keine Grundlage für eine medizinische Diskussion sein können. Sie sind auch nicht im medizinischen Sinne erstellt worden, sondern dienen einzig der Abrechnungszuordnung. Deswegen ist eine Diskussion nur auf dieser Ebene wirklich sinnvoll. Medizinisch trifft man sich besser woanders! :chirurg:

    Hallo Björn:
    Danke für die Email.

    Schönes Wochenende!

    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Selter:
    ..muss aber feststellen, dass die Kodierrichtlinien keine Grundlage für eine medizinische Diskussion sein können. Sie sind auch nicht im medizinischen Sinne erstellt worden, sondern dienen einzig der Abrechnungszuordnung. Deswegen ist eine Diskussion nur auf dieser Ebene wirklich sinnvoll. Medizinisch trifft man sich besser woanders! --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau


    Guten Abend Herr Selter,
    danke für die ergänzenden Statements!! Ich sehe - wie zuvor schon vermutet -wir sind uns einig! Haben Sie eine Idee, wie wir mit dieser Diskussion die sog. Entscheidungsträger nachhaltig überzeugen können?

    Guten Abend, schönes Wochenende

    Eberhard Rembs
    Bochum

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Rembs:
    Haben Sie eine Idee, wie wir mit dieser Diskussion die sog. Entscheidungsträger nachhaltig überzeugen können?


    Guten Morgen Herr Rembs,
    meiner Meinung nach ist der 1. Schritt hierzu, wie ich bereits erwähnte, durch die Kodierpraxis Klärungsbedarf zu veranschaulichen. Ansonsten sind für uns die 1. Ansprechpartner zur Kritik/Bemerkungen/Vorschläge an den DKR die Mitarbeiter bei der DKG. Nur durch die Informationen der "Praktiker" können sie ja in größerer Breite Schwächen und Widersprüche bei den DKR erfahren, keiner kann alleine alles entdecken. Es ist auch den für die Kodierrichtlinien verantwortlichen Mitarbeiter klar, dass die DKR in der 1. Version nur eine Schnellschußversion mit Anpassungsbedarf sein kann:

    - Vorwort zu den DKR 2002-
    Grundprinzip bei der Überarbeitung war, die Inhalte der Richtlinien insgesamt möglichst eng an die australischen Regeln anzulehnen, um zeitnah eine erste Fassung vorlegen zu können. Insofern sind diese Kodierrichtlinien lediglich als eine erste Grundlage anzusehen. Es ist davon auszugehen, dass mit der Entwicklung eigener deutscher DRGs die Kodierrichtlinien eine zunehmende Anpassung insbesondere bei den Speziellen Kodierrichtlinien erfahren werden.

    Offensichtlich ist aber auch, dass nicht für jedes Problem eine Lösung gefunden wird, weil das DRG-System auch dazu neigt, eine gewisse Toleranz gegenüber "Ungerechtigkeiten" zu praktizieren (Pauschalisierung eben) und nicht immer ein Viel von Regeln automatisch auch ein Viel von Klarheit bedeutet (siehe DKR Gyn = die meisten Regeln, aber auch die meisten Fragen zur Kodierung).

    Ein Knackpunkt bleibt die Tatsache, dass wir uns zum jetzigen Zeitpunkt immer überlegen müssen: Was hat sich der Australier dabei gedacht? und nicht: Was sagen unsere Daten aus?
    Wenn wir mal soweit sind, auf eigene Daten mit annehmbarer Qualität (und das sind ganz bestimmt nicht die bereits erhobenen!) zurückgreifen zu können, wird es auch interessanter.

    Einen schönen Tag!
    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    • Offizieller Beitrag


    Voll einverstanden,
    aber wie sieht die Realität aus?
    Gibt es hier wirklich den vertrauensvollen Dialog?

    Aus ökonomischer Sicht fordere ich Ergebnisse und nicht Erlebnisse, die Bilanz bisher sieht da noch nicht gut aus.
    Wer trägt hier (neben uns) die Verantwortung ??


    Gruß
    Eberhard Rembs
    Bochum

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Rembs:
    Aus ökonomischer Sicht fordere ich Ergebnisse und nicht Erlebnisse, die Bilanz bisher sieht da noch nicht gut aus.
    Wer trägt hier (neben uns) die Verantwortung ??

    Hallo Herr Rembs,

    der vorgegebene optimistische, ganz dem olympischen Gedanken unterworfene, Zeitrahmen zur DRG-Implementierung, gepaart mit der Unmöglichkeit, die unterschiedlichen Vorstellungen der am Entscheidungs- und Umsetzungsprozeß beteiligten Parteien in einen Konsens münden zu lassen, fördert nicht die Lieferung von Ergebnissen.
    Dazu noch das Wahljahr, und auf allen Ebenen wird sich der Schwarze Peter dvvico.gif zugeschoben. Dem dürfte mittlerweile arg schwindelig sein!

    Gruß
    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    • Offizieller Beitrag


    Der schwarze Peter als Kommandant des Raumschiffes Enterprise, unterwegs zu fremden Sternen, ohne das Ziel zu kennen,
    oder
    er bewegt sich in schwindliger Höhe, daß man den Schwindel gar nicht mehr merkt...

    Gruß
    Eberhard Rembs
    Bochum

  • Da ja nicht nur die Profis sich zu Wort melden sollen:

    Geht es bei dieser Fragestellung eigentlich um eine ökonomische oder medizinische Fragestellung?

    Als angehender Ökonom ist für mich die Kodierung einer Nebendiagnose im DRG-System nur zulässig, wenn diese Nebendiagnose für die Behandlung des Patienten erforderlich (medizinisch) ist. Ist sie es, und der Ressourcenverbrauch ist in der DRG nicht enthalten, erhöht sich der Schweregradlevel. Ist die Nebendiagnose nicht erforderlich, ist die Kodierung trotz Durchführung (Bestimmung, Behandlung usw.) Upcoding, da (volkswirtschaftlich gesehen) Ressourcenverschwendung. Dieses würde ja auch nur erfolgen, wenn es die zusätzlichen Erlöse (auf diesen Patienten bezogen) größer sind als die entstandenen Kosten (für die Diagnose und Behandlung).
    Das zu klären ist denke ich nicht Sache der Kodierrichtlinien, sondern könnte/müßte durch Standardisierung der Behandlungsabläufe erfolgen.

    Grüße

    Heiko Jaschik