Abriß eines Redonschlauches

  • Hallo liebe Forumsteilnehmer,

    bei dem Versuch ein Redon zu ziehen, ist der Schlauch abgerissen und mußte hinterher operativ gezogen werden.
    Wie kann ich hier korrekt codieren? Vielleicht die
    M 79.55 Verbliebener Fremdkörper im Weichteilgewebe mit der Y 82.8!?
    ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen!! ;(

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo,
    da noch niemand einen Vorschlag gemacht hat, würde ich zur Kodierung in Analogie zur T82 (Leckage) entsprechend die T85.6 vorschlagen, da es sich doch um die Komplikation einer Drainage (=Implantat) handelt.

    Wenn allerdings die Redondrainage versehentlich subkutan fixiert wurde, handelt es sich um die Komplikation der Operation, also T81.8

    Vielleicht hat ja jemand noch eine bessere Idee? :banane:

    Mit freundlichen Grüßen :kong:

    Mathias Finke

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Simone,

    die M79.55 ist nicht falsch, aber ich würde nicht zwischen T85.6 und T81.8 unterscheiden, sondern bei der T85.6 als dem besseren Code bleiben. Zur HD-Frage sagen Sie nichts, deshalb nehme ich an, dass die beiden Codes ND´s sind. Die T81 ist im Allgemeinen in der T85 enthalten.

    Manchmal ist es sogar einfacher.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

  • Einen schönen guten Tag an die Diskussionsteilnehmer zum Redonschlauch!

    Ich finde, so ein Fall ist nicht so einfach zu beurteilen. Denn wir wissen ja nicht, ob ein Materialfehler des Redonschlauches bestanden hat oder dieser Redon zu fest angenäht war oder durch scharfe Instrumente beschädigt worden ist.
    Das ein Redon ein Implantat sein soll, verstehe ich nicht.

    M79.55 würde ich persönlich nehmen, wenn es ein verbliebener Fremdkörper ist, der nicht durch eine medizinische Maßnahme in den Körper gelangte, z.B. ein Rosendorn.

    T81.5 wenn Redon iatrogen beschädigt wurde und beim Ziehen im Körper verblieb.

    T81.8 UND Y82.8! wenn Redon von vornherein beschädigt war und beim Ziehen im Körper verblieb. Ob man das heraus finden wird, bezweifle ich aber.

    Gruß
    Wege

    Mit freundlichen Grüßen
    Dagmar Wege

    Hannover

  • Hallo Frau Wege,

    die M79.55 ist trotzdem nicht falsch, denn sie sagt über die Herkunft des Fremdkörpers nichts aus.

    Auch würde ich nach wie vor nicht zwischen T85.6 und T81.8 unterscheiden wollen, sondern bei der T85.6 als dem besseren Code bleiben, denn im Kleingedruckten wird auf Katheterkomplikationen – also Implantate, die nach außen gehen - explizit hingewiesen.

    Und ein Redonschlauch ist eine Art Katheter, auch wenn er nur für kurze Zeit vorgesehen ist, somit passen alle damit verbundenen Komplikationen in die T85.ff, also sowohl die materialbedingten als auch die mittelbaren (z.B. angenähten).

    Die T84.0 unterscheidet auch nicht, ob die Prothese gebrochen ist, oder schief eingebaut wurde. Und bei der T81 dem Dreisteller steht auch „außer K. bei ... Implantaten....(T82-T85)“. Die T81.ff trifft also nicht zu.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Winter,
    vielen Dank, da habe ich wieder etwas dazu gelernt.

    Gruß
    Wege

    Mit freundlichen Grüßen
    Dagmar Wege

    Hannover