Präinterventioneller Tag vor PTA

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    [mark=skyblue]Hallo und Servus![/mark]


    Bei vielen hundert PTA mit Stent im Jahr in unserer Angiologie ist es natürlich deletär, wenn der MDK den präinterventionellen Tag regelmäßig streicht, und darauf verweist, man hätte das im Rahmen der prästationären Abklärung machen können.
    Der Erlös, der dann nach Abzug des UGVD-Abschlages übrig bleibt, deckt noch nicht mal die Stent-Kosten.

    Nun ist es ja so: der Erlös im Jahre 2005 basiert auf der Kalkulation des Jahres 2003, also aus einer Zeit, in der die Erbringung einer PTA mit einem stationären Tag vor Intervention die Regel war. Die Kurzlieger dieser Kalkulation waren sicher keine Stent-Empfänger.
    Und:
    Es werden am präinterventionellen Tag, der laut MDK als vorstationärer gewertet werden soll, ja Leistungen erbracht, die zweifelsohne einen Aufwand gezeitigt haben. Die vom MDK nun geforderte Praxis bewirkt aber systematisch, dass diese Leistungen vom Erlösbereich DRG (und sie sind ja in die DRG-Erlöshöhe eingeflossen) in den Nicht-Erlösberich \"vorstationärer Tag\" abwandern. Das wäre ja meines Erachtens nur erlaubt, wenn die Gegenseite glaubhaft machen könnte, dass man die Erlöshöhe des um den UGVD-Abschlages geminderte DRG tatsächlich so gemessen hat, dass es sie PTA-DRG minus präoperatven Röntgen, Labor, Duplex etc ist.
    Tatsächlich stellt diese reduzierte DRG jedoch etwas ganz anderes dar und wurde nach meiner Kenntnis auch nicht kalkulatoisch bestimmt, sondern pauschal; das heisst, der UGVD-Abschlag beruht nicht auf tatsächlichen Kostenbestimmungen.

    Es wird sich ja in Zukunft so zeigen, dass der Erlös für die um einen Liegetag verringerte DRG steigen wird, da die Kosten sich in diesen verringerten Tagen kondensieren werden. Der MDK, bzw. die Krankenkassen nutzen also eine vorübergehende, durch Verfahrensfragen entstandene Lücke zur Erlösminderung aus.

    Nun das Eigentliche: Ist eine solche Erwägung Sozialgerichtsfest? Hat jemand so etwas schon beklagt? Hat jemand eine Einschätzung hierzu? Weiss jemand, wie die UGVD-verringerte DRG kalkulatorisch zustande kam?

    In Hoffnung auf reichlich Antworten

    verbleibt


    Dr. Christof Heun-Letsch
    Diakoniekrankenhaus Mannheim


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  • Hallo an alle Mitstreiter,

    ich habe mal diesen alten Threat wieder aufgewärmt, da ich keinen neuen aufmachen wollte und das Thema mir immer noch \"Kopfschmerzen\" macht.

    Es geht um den präinterventionellen oder präoperativen Tag. Auch wenn gelegentlich hier im Forum dazu Kommentare zu finden sind fehlt mir ein Überblick über den allgemeinen \"Konsens\"

    Der MDK ist anscheinend deutschlandweit einheitlich der Meinung, dass der
    Tag vor OP oder Intervention bei elektiven Eingriffen vorstationär, ambulant etc. erfolgen muss! \"Die notwendigen Untersuchungen, Aufklärung etc. müssen ambulant erfolgen und begründne nicht den vollstationären Aufenthalt... spezifische Mittel des KH sind nicht nötig ....\"

    1. Kennt jemand eine spezifische Aussage eines Gerichtes , des BMGS etc. dazu? Ich meine nicht §39 oder 12 SGB V.
    2. MAchen das alle so, dass die Abläufe im KH so umstrukturiert werden, dass alle geplanten Patienten vorstationär angesehen werden, spezifische Untersuchungen durchgeführt werden, die Anästhesie die PAtienten aufklärt etc.
    3. Wenn ja, ist das in den DRG so kalkuliert? Wie machen Sie das personell?

    Mfg aus dem nicht eingefrorenen Norden.

    Uwe Neiser


  • Hallo alle miteinander,

    bin ja etwas verwundert, dass hier niemand einen Kommentar abgibt, liegt wohl an der PTA.

    Es kann doch nicht sein, dass ganz Deutschland ohne Kommentar hinnnimmt, dass der präinterventionelle Tag gestrichen wird!!

    Ist mir die Universallösung entgangen oder ist das Thema zu brisant, um es anzufassen?

    Grüße aus dem Norden.

    Uwe Neiser


  • Hi phlox,

    Vielleicht ist das ein Zeichen allgemeiner Resignation. Es ist in der Tat schwer, viele Argumente vorzutragen. Laut Herrn Heimig ist ja die 1-Tages DRG teilweise aufgewertet, dies wird zur Verlagerung der Diskussion in den Themekreis \"ambualnt vs. stationär\" führen.

    Wir haben insbesondere bei den ersten Patienten des Tages Bauchschmerzen, die regelmäßig um 7 im Katheterlabor aufliegen. Unsere wiederkehrende Frage an die Kostenträger ist, wann diese Leute aufstehen sollen, um vernünfitg in den Ablauf integriert zu werden. Besondere Konstellationen wie Alter (Kinder oder sehr alt, Komobiditäten und der frühe Beginn mögen vor den Kostenträgern Gnade finden, allerdings sagte mir ein Kassenmitarbeiter sinngemäß, dass wir die demographischen und geografischen Gegebenheiten ebenso wie irgendwelche Komorbiditäten bei der Planung eben berücksichtigen müssten.

    Bei sehr hartnäckigen Konstellationen (5-jähriges Kind mit Diabetes Typ I und Herzfehler, dass 60 km Anreise hatte) fand sich der KTR nach einem halben Jahr Schriftverkehr und x Telefonaten zur Zahlung bereit.

    Die UGV-Diskussion weitet sich im Übrigen wie ein Tumor auf immer mehr Indikationen aus. Das alles kann nicht Sinn der Sache gewesen sein und frisst natürlich immer mehr an den Erlösen. Auf diese Art kommt eine \"kalte Rabattierung\" zu Stande.

    Es muss allerdings auchzugegeben werden, dass viele Patienten tatsächlich nicht des vorstat. Tages bedürfen.

    Zusammenfassend halte ich es nach wie vor für erforderlich, die Umstände jeden Einzelfalles zu bewerten.

    Gruß

    merguet

  • Ich kann mich den Ausführungen von merguet nur anschließen, es ist wirklich sehr sehr mühsam den KTR die Argumente nahe zu bringen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alfred Dux
    Klinische Kodierfachkraft und Medizincontrolling.
    Kliniken der Stadt Köln gGmbH

  • Hallo Herr Merguet et Herr Dux,

    danke für die ersten Reaktionen, so habe ich mir das fast gedacht.
    ps. mir geht es prinzipiell um den Tag davor, die PTA war nur ein Aufhänger von mir, worunter ich es poste.
    Sollen wir aber deshalb resignieren oder haben alle Ihre Abläufe umgestellt?

    Grüße

    Uwe Neiser


    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,

    ich \"schlage mich ebenfalls häufig mit dieser Konstellation herum\".
    Wäre es evtl. sinnvoll, sich auf eine Art \"Whitelist\" (sinngemäß: akzeptierte Fall-Konstellationen) zu einigen, um mehr Verfahrenssicherheit zu etablieren und \"kalte Rabattierungen\" (Unwort-Vorschlag) zu minimieren? Ergänzungen? Vorschläge?

    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Guten Morgen Herr Sommerhäuser,

    die Idee ist an sich gut, es stellt sich nur die Frage ob dies bundesweit möglich ist oder, wie sicher schon gehandhabt, lokal zwischen einzelnem KH und einzelner Kasse eventuell mit Präzedenzwirkung für andere lokal tätige Kassen.

    Schönen Arbeitstag an alle.

    Uwe Neiser


  • Moin,

    Auch die Kostenträger schlagen sich offenabr damit herum. Ich erhielt unlängst Vorschläge, die Datensätze anhand z.B. bestimmter Diagnosen zu kennzeichnen.

    Ich habe zunächst gestutz und diese Diagnosen sofort mit der MorBi-RSA-Liste verglichen, mein böser Verdacht war aber ungerecht. Es ging der Kasse tatsächlich nur um Identifikation. Der Vorschalg wurde aber als bedenklich und letztlich undurchführbar erkannt.

    Wie wollte man eine \"whitelist\" konsentieren? Auf lokaler Ebene mag das gehen und damit so manches möglich machen, als großen Wurf wird man das m.E. nicht hinkriegen.

    Ich bleibe dabei, es hängt an den Umsttänden des Einzelfalls.

    Gruß

    merguet

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend, i.B. die Herren Neiser und Merguet,

    Zitat


    Original von merguet:

    Wie wollte man eine \"whitelist\" konsentieren? Auf lokaler Ebene mag das gehen und damit so manches möglich machen, als großen Wurf wird man das m.E. nicht hinkriegen.

    Ich bleibe dabei, es hängt an den Umständen des Einzelfalls.

    Ich war tatsächlich gedanklich und im übertragenen Sinne auf der lokalen Ebene :)

    Gruß
    B. Sommerhäuser