• Liebes Forum,

    kann mir einer sagen, warum die I47Z sowohl für die Haupt- als auch für die Belegabteilungen niedriger bewertet ist als die I48Z. Im Text steht zur I47Z (Revision oder Ersatz des Hüftgelenkes ohne komplizierende Diagnose, ohne Arthrodese, mit komplexem Eingriff, ohne äußerst schwere CC) im Gegensatz zur I48Z (..., ohne komplexen Eingriff, ...). Die Prozedur 5-820.22 (Hybrid, Sonderprothese) führt in die I47Z und ist deutlich teurer als eine 5-820.00, die in die I48Z führt.

    MfG

    O. Schäfer

  • Willkommen im Forum Herr Schäfer,

    begründen kann ich Ihre Beobachtung nicht. Vielleicht werden Sie schlauer, wenn Sie in den DRG Browser schauen. Dort finden Sie die zur Kalkulation der 2006er DRG benutzten Daten aus 2004 und können DRG spezifisch analysieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    \"die I47Z sowohl für die Haupt- als auch für die Belegabteilungen niedriger bewertet ist als die I48Z.\"

    Das gilt nur für die Belegabteilung in 2006, nicht für die Hauptabteilung. Ich wurde schon mal darauf aufmerksam gemacht (ich glaube, es gibt da noch mehr Beispiele), kann mir aber z.B. nicht vorstellen, dass es sich um einen Tippfehler handelt. Was auch immer da die Kalkulation hergibt, überprüft habe ich es bisher nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter et al.,

    Zitat


    Original von Selter:
    Hallo,

    \"die I47Z sowohl für die Haupt- als auch für die Belegabteilungen niedriger bewertet ist als die I48Z.\"

    Das gilt nur für die Belegabteilung in 2006, nicht für die Hauptabteilung...


    Richtig, aber die Frage ist eher (wie schon 2005):

    Weshalb bringt mich bei einer Schenkelhalsfraktur die Implantation einer Duokopfendoprothese in die I47Z, die aufwendigere TEP jedoch in die niedriger bewertete I48Z ???

    Vielleicht sollten die Fachgesellschaften das InEK mal darauf hinweisen, dass die TEP der „komplexere“ Eingriff ist.


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo alle Miteinander,

    die Duokopfprothese ist in den Listen in beiden DRG´s geführt. In der I47 zusammen mit der Sonderprothese und in die I48 zusammen mit der Sonderprothese und der einfachen Prothese. Beim Goupen kommt die I47 vor der I48 dran.

    Klärung bringt aber erst der InEK-Bericht vom 20.12.05.

    Interessanterweise ist die mittlere Liegedauer bei der I47 einen Tag kürzer als bei der I48. Das Relativgewicht unterscheidet sich nur um 0,08 also bei 3000€ Basisfallwert nur um ca. 240€. Ber der Betrachtung der Jährlichen Schwankungen also minimal. Die mittleren Implantatpreise unterscheiden sich ebenfalls minimal um nicht einmal 20€ zu Gunsten der I48, aber die Operateurkosten - so falsch sie sein mögen - sind bei der I48 preiswerter (319,4 bei der I48 gegenüber 333,8 bei der I47; Narkosearzt: 208,4 bei der I48 und 213,4 bei der I47). Sie sehen, bei Teilbeträgen liegt die I47 vorne. Aber ich will jetzt nicht um einzelne Eurosa feilschen. Das Phänomen der aufwendigeren Verfahren, die mit einem Mal preiswerter kalkuliert werden, liegt woanders. Gründe können in der unterschiedlichen Fallzahl liegen. Bei kleiner Fallzahl verändern Ausreißer oder große Streuungen die Mittelwerte erheblicher als bei großen Fallzahlen.

    Abgesehen davon, dass zum Mindesten die Arztpreise wenig glaubhaft sind, denn das ärztliche OP-Besetzungsverhältnis (Operateure/ Anaesthesist) sollte bei Endoprothesen eigentlich >2 sein, oder gibt es Künstler, die eine Endoprothese allein einbauen, selbst unter der Berücksichtigung von Wechselzeiten in denen der Anaesthesist am Anfang und Ende länger mit einem Patienten zu Gange ist, aber die Operateure meist auf den nächsten warten müssen, also auch Geld kosten (Vorhaltekosten).

    Ausschlaggebend und für mich wahrscheinlicher scheinen Fehler in den übermittelten Daten zu sein, zumal mir Herr Heimig unlängst erklärte, dass das InEK sich auf die übermittelten Daten verlässt. An eine Prüfung vor Ort wird nicht gedacht. Das Argument ist schlicht. Die (sprich die Krankenhäuser) werden es lernen müssen (kein wörtliches Zitat, aber wohl so gedacht).

    Fragt sich nur wie, die Fehlerrate – wenn man wirklich akribisch prüft - ist in den letzten 20 Jahren kaum kleiner geworden.

    Die Fachgesellschften können hier nur dann gegensteuern, wenn auch kleinste Untergrüppchen erkennen, dass weniger - sprich einfachere und stärker zusammenfassende Schlüssel - mehr an Information bieten, als aufgeblähte Schlüssel, die nur noch von Wenigen begriffen und somit auch nur noch von Wenigen korrekt angewendet werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die Erklärung ist folgende:

    Im Fallpauschalen-Katalog konnten nicht alle Bewertungsrelationen bzw. DRGs bei belegärztlicher Versorgung eigenständig kalkuliert werden.
    Es wurden auf Grundlage von 16.678 Datensätzen 54 DRGs kalkuliert, die restlichen wurden normativ-analytisch aus den Bewertungsrelationen des Katalogs bei Versorgung durch Hauptabteilungen abgeleitet.

    Die I48Z ist eine der direkt kalkulierten Beleger-DRGs, die I47Z wurde abgeleitet. So erklären sich die Unterschiede. Ein händisches Eingreifen seitens des InEK bei dieser \"Schieflage\" ist zur Zeit nicht gewünscht. Ob sich an dieser Verfahrensweise etwas ändert, wird die Zukunft zeigen.

    Siehe auch hierzu im Abschlussbericht 3.3.1.1 Berechnung der Bewertungsrelationen für Belegversorgung.