Hallo Forum,
wie verschlüsselt man die Versorgung einer Amputationsverletzung eines Fingers?
Bereits Mitte 2004 war dieses Thema diskutiert worden, da je nach Procedur eine DRG ermittelt wurde, die nicht für die Hand gültig war (X01).
In 2005 führt die zusätzliche Codierung von Lappenplastiken bei der Versorgung einer unfallbedingten Fingeramputation zur X.02Z somit zu einer plausiblen DRG.
Verschlüsselt man aber die Procedur als ( Nach-)amputation mit der 5-86.3 (Fingeramputation mit Haut-Muskelplastik) kommt es zur X.05Z.
Wie verschlüssele ich eine Fingerkuppenamputation mit geringer knöcherner Beteiligung richtig? Als Amputation mit Plastik oder als vieleicht als Revision eines Amputationsgebietes zusätzlich die Weichteilplastik? Ist die Versorgung einer Amputationsverletzung überhaupt als Amputation mit Codes aus 5.86.- zu verschlüsseln?
Durchgeführt wurde eine moderate Nachamputation mit Entfernung des subtotal abgetrennten Transplantats und die Weichteildeckung mit einer Insellappenplastik?
Vielen Dank für Diskussionsbeiträge.
P.Host