Teilstationäre Zuschläge

  • Hallo RTh!

    Entschiedend ist die zum einen die Fallzählung. Neues Quartal neuer Fall, also alle Zuschläge erneut. Unbabhängig vom Aufnahmedatum. Z. B. Aufnahme am 31.03.06 und Weiterbehandlung = 2 Fälle = 2 x Zuschläge.

    Eine Ausnahme ist die Dialyse. Hier wird meines Wissens bei jeder Dialyse der Ausbildungszuschlag berechnet, denn der Zuschlag wird für jede DRG gezahlt. Dialyse = L90 je Behandlung = Ausbildungszuschlag.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Guten Morgen,

    ich hatte bereits unter dem Thema \"Zuschläge bei teilstationären Überliegern\" (sorry das mit dem Link hat nicht funktioniert) :rotwerd:
    gefragt (und leider keine Antwort bekommen),

    ob man bei Jahresüberliegern einmal den Zuschlag aus 2005 und einmal den Zuschlag aus 2006 abrechnen kann oder

    2 x Zuschlag aus 2005

    Vielleicht klappt es ja hier


    Freundliche Grüße

    S. Lindenau

  • Hallo zusammen,

    eigentlich wollte ich fragen, ob man den Zuschlag zur Finanzierung der Mehrkosten in Folge der Abschaffung des AiP zusammengefasst mit dem Zuschlag zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen auch für teilstationäre Behandlungsfälle abrechnen darf?

    Tut mir leid, dass ich nochmal ganz von vorne anfangen muss: aber in den Abrechnungsbestimmungen heißt es, \"wird für jeden abzurechnenden voll- und teilstationären Krankenhausfall in Rechnung gestellt\".

    In der Entgeltverhandlung für unser Klinikum heißt es jedoch \" ... vereinbaren die Vertragsparteien einen Zuschlag auf die abgerechnete Höhe der DRG-Fallpauschalen und die Zusatzentgelte sowie auf die sonstigen Entgelte\" (nichtkalkulierte DRGs). Von Basis- und Abteilungspflegesätzen ist da jedoch keine Rede !?!?

    Handelt es sich denn um einen Kann-Zuschlag oder muss der Zuschlag abgerechnet werden?

    Wäre sehr nett, wenn mir jemand von Euch behilflich sein könnte - danke!

    Gruß
    Torcida

    :) T-O-R-C-I-D-A :)

  • Hallo Torcida,

    wie Sie schon sagten hängt dies von Ihrer individuellen Vereinbarung ab.

    ... vereinbaren die Vertragsparteien einen Zuschlag auf die abgerechnete Höhe der DRG-Fallpauschalen und die Zusatzentgelte sowie auf die sonstigen Entgelte\" (nichtkalkulierte DRGs).

    Zu den sonstigen Entgelten nach § 6 I gehöhren auch die teilstationären Entgelte, wenn diese im E3.3 aufgeführt werden.

    Was mich allerdings ein wenig stutzig macht ist die Klammer (nichtkalkulierte DRGs)
    Steht die wirklich so in Ihrer Vereinbarung oder ist das nur eine Anmerkungen von Ihnen gewesen?

    Im übrigen habe ich mir meine Frage mit den Überliegern mit Hilfe eines KGNW-Rundschreibens selbst beantwortet.
    Maßgeblich ist der Aufnahmetag für die Abrechung der Zuschläge, d.h. es dürfen 2x 2005er Zuschläge abgerechnet werden.

    Freundliche Grüße

    S. Lindenau

  • Liebe sehr geehrte Frau Liebenau,

    vielen Dank für die Info!

    Es war nur eine Anmerkung meinerseits - ich bin davon ausgegangen, dass sich hinter den sonstigen Entgelten nur die nichtkalkulierten DRGs verbirgen.

    Dann werde ich dies nochmal prüfen!

    Grüße und einen schönen Tag noch

    :) T-O-R-C-I-D-A :)