Hallo forum,
folgender Fall:
eine Pat. mit bekannter chronisch progredienter MS (lt. Neurologin), in deren Rahmen sie immer wieder stürzt, wird durch den Rettungsdienst zum Ausschluß einer Fraktur eingeliefert.
Kodierung HD duch Klinik: G35.10 (Encephalitis disseminata mit vorwiegend schubförmigem Verlauf, ohne akute Exacerbation).
Kodierung HD lt. MDK: Commotio cerebri.
Darauf Widerspruch durch Klinik, da kein Mensch in der gesamten Akte diesen Begriff verwendet und es auch klnisch keinen Anhalt dafür gab. Die Pat. wurde vielmehr nach Frakturausschluß wegen des AZ in die Innere verwiesen und nicht nach Hause entlassen. Aus chirurgischer Sicht bestand keine stat. Behandlungsnotwendigkeit.
Im Widerspruchsverfahren kommt der MDK zum Ergebnis:
Commotio ist nicht HD, sondern die T14.9 (Verletzung, nicht näher bezeichnet?).
Das hier ein kleiner Unterschied in den RG besteht, hat sicher bei der Beurteilung keine Rolle gespielt :d_zwinker: .
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?