Fallzusammenführung

  • Hallo sehr geehrtes Forum ,

    ich benötige Hilfe bei einer etwas außergewöhnlichen Konstellation im Bezug auf eine Fallzusammenführung :

    1.Aufenthalt : 21.1.-27.1. DRG G48Z (obere VD 16 Tage)
    2.Aufenthalt : 4.2.-16.2. DRG G50Z (obere VD 15 Tage)
    3.Aufenthalt : 19.2.-28.2. DRG G18Z

    Bei den ersten beiden Fällen kommt eine FZ nicht in Frage , da weder Partitionswechsel, gleiche Basis DRG oder Komplikation vorliegen.
    Das Problem besteht darin das der 3. Fall innerhalb von 30 Kalendertagen ab Aufnahme des 1. Fall liegt.

    Möglichkeit 1:

    2. und 3. Fall werden aufgrund eines Partitionswechsels zusammengeführt , der 1. Fall wird mit G48Z gesondert abgerechnet (siehe oben).

    Möglichkeit 2:

    FZ aufgrund eines Partitionswechsels im Bezug auf den 1. und 3. Fall .
    Hier würden dann alle Aufenthalte mit einer DRG abgerechnet.

    Ich tendiere zur ersten Variante , bin mir aber nicht sicher ob dies wirklich im Sinne der FPV ist...

    Danke im voraus

    MFG
    Achim Faber

  • Hallo Herr Faber,

    ich würde die Fallzusammenführung auch so vornehmen, wie Sie es
    vorschlagen. Der 2. Fall ist schliesslich der unmittelbare
    Vorgänger und Anlass der Fallzusammenführung.
    Gruß
    Ordu

  • Hallo Herr Faber,

    den 1. und 3. Aufenthalt dürfen Sie gar nicht zusammenführen, da sich die relevante Partitionsabfolge immer nur auf zwei direkt aufeinanderfolgende Aufenthalte bezieht.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer