Hallo sehr geehrtes Forum ,
ich benötige Hilfe bei einer etwas außergewöhnlichen Konstellation im Bezug auf eine Fallzusammenführung :
1.Aufenthalt : 21.1.-27.1. DRG G48Z (obere VD 16 Tage)
2.Aufenthalt : 4.2.-16.2. DRG G50Z (obere VD 15 Tage)
3.Aufenthalt : 19.2.-28.2. DRG G18Z
Bei den ersten beiden Fällen kommt eine FZ nicht in Frage , da weder Partitionswechsel, gleiche Basis DRG oder Komplikation vorliegen.
Das Problem besteht darin das der 3. Fall innerhalb von 30 Kalendertagen ab Aufnahme des 1. Fall liegt.
Möglichkeit 1:
2. und 3. Fall werden aufgrund eines Partitionswechsels zusammengeführt , der 1. Fall wird mit G48Z gesondert abgerechnet (siehe oben).
Möglichkeit 2:
FZ aufgrund eines Partitionswechsels im Bezug auf den 1. und 3. Fall .
Hier würden dann alle Aufenthalte mit einer DRG abgerechnet.
Ich tendiere zur ersten Variante , bin mir aber nicht sicher ob dies wirklich im Sinne der FPV ist...
Danke im voraus
MFG
Achim Faber