Hallo Forum,
zur allgemeinen Info möchte ich auf eine aktuelle Änderung (Februar 2006) der bisherigen Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten hinweisen.
Mir liegt eine aktuelle Briefkopie vor, wonach dieser seine bisherige Ansicht bzgl. Herausgabe von medizinischen Unterlagen zur Rechnungsprüfung an Berufsgenossenschaften ändert und dies auch den Verbänden (DKG und Hauptverband der Berufsenossenschaften) mitteilt.
Der Datenschutzbeauftragte teilt darin mit, das die Berufsgenossenschaften berechtigt sind auch zu Rechnungsprüfungszwecken Unterlagen beizuziehen (auch Op-Berichte und Rö-Bilder usw.)
Vieleicht hilft die Info, unnötige Schriftwechsel zu verhindern.
Gruß aus der heute weißen (und etwas weiseren) Pfalz
P.Host