N3- Status (TNM-Klassif.) lt. MDK für Metast-Kodierung notwendig!

  • Hallo liebes Forum,

    lt. einem MDK-Gutachten, dürfen wir bei nachgewiesenen (CT)mediastinalen LK-Metastasen eines Bronchial-Ca nicht die C78.1 (sekundäre bösärtige Neubildung Mediastinum) als ND kodieren. Diese LK-Metastasen seien als lokoregionale LK-Metastasen zu werten und werden damit durch die Kodierung des Primärtumors schon abgebildet. Ob diese LK-Metastasierung hinsichtlich der weiteren Therapiestrategie relevant ist oder nicht, scheint für den MDK nicht wichtig zu sein.
    Stattdessen formuliert der MDK, dass ein N3-Status (TNM-Klassifikation) vorliegen muss, damit die C78.1 zu kodieren ist.
    Woher diese Bedingung kommt ist mir unklar. Kann mir jemand weiterhelfen?


    Liebe Grüße, Willm :)

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Hallo,Herr Willm,
    die Meinung Ihres Gutachters ist schlichtweg falsch, sie zeugt von einer völligen Unkenntnis der ICD-Klassifikation. Von jemandem, der derartige Gutachten schreibt, sollte sich der MDK im eigenen Interesse schleunigst trennen oder eine intensive Nachschulung veranlassen. Der auftraggebenden Krankenkasse würde ich empfehlen, für das MDK-Gutachten nicht zu bezahlen.

    Selbstverständlich können Sie LK-Metastasen kodieren, auch Mikrometastasen. Es kann allenfalls zu Diskussionen über die Nebendiagnosen-Kriterien kommen, wenn aber das Patientenmanagement beeinflusst wird im Sinne einer stadiengerechten Therapie ist jeder Zweifel zerstreut. Ich sehe darüber hinaus bereits in der pathohistologischen Aufarbeitung der LK einen zusätzlichen Aufwand, der die Kodierung erlaubt (bei negativem Befund wird dieser Aufwand allerdings nicht abgebildet).

    Verzichten Sie also hier nicht auf die Kodierung, die CCL-Punkte und ggf. eine Erlössteigerung, hier ist Standhaftigkeit angesagt!

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo Herr Dr. Bartkowski,

    vielen Dank Ihre Stellungnahme. Neben der mir schon zurechtgelegten Argumentation in diesem Fall, haben Sie einen sehr interessanten Satz erwähnt, den ich gerne aufgreifen möchte:

    \"Der auftraggebenden Krankenkasse würde ich empfehlen, für das MDK-Gutachten nicht zu bezahlen\"

    Haben Sie damit Erfahrungen gesammelt? Wie haben die Kassen reagiert? Gab es auf MDK-Ebene Konsequenzen? - Das finde ich sehr spannend?

    Würde mich freuen, wenn Sie sich noch einmal melden.

    Liebe Grüße, Willm :)

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Hallo Herr Willm,
    meines Wissens ist noch keine Kasse so weit gegangen. Mir sind aber Fälle bekannt, in denen die Kassen ohne weitere Diskussion im Sinne des Krankenhauses entschieden haben, weil die Argumentationslinie des MDK-Gutachtens selbst dem Sachbearbeiter der Kasse zu abstrus vorgekommen ist.
    Gruß

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    in diesem Zusammenhang auch bitte hier lesen (man muss allerdings etwas Zeit mitbringen).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau