Pleuraerguss

  • Wir haben einen jungen Patienten stationär zur Behandlung eines Pleuraergusses aufgenommen. (Behandlg.dauer 03.02. - 10.02.06)
    Am 15.02.06 haben wir den Patienten vorstationär aufgenommen, um eine eventuelle weitere stationäre Behandlung abzuklären. Patient wurde hier nur geröngt. Am 01.03.06 erfolgte ebenfalls eine vorstationäre Behandlung (Sonographie).
    Es steht jetzt die Frage, ob diese 2 Behandlungen überhaupt als vorstationär zu werten sind, oder ist dies eine nachstationäre Behandlung?

    Die OGVD beim stat. Aufenthalt liegt in diesem Fall bei 14 Tagen. 7 Tage + 2 nachst. Behandlungen überschreiten nicht die OGVD. Also nicht zusätzlich abrechenbar. Wenn der Patient stationär aufgenommen werden müßte, wäre es auf alle Fälle eine Fallzusammenführung.

    M.E. würde ich aber die 2 Behandlungen als vorstationäre Behandlungen abrechnen, da ich mit den Untersuchungen ausschließen wollte, ob ein weiterer stationärer Aufenthalt überhaupt notwendig ist, bin mir aber nicht sicher.

  • Hallo Müllerin,

    soweit ich das KHEntG und das SGB V verstehe ist ja nachstationär nur innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung mgl, bzw. bei Transplantationen bis 3 Monate. Da der 15.2. da rein fällt und die oGVD nicht überschritten wurde halte ich den Röntgentag für nachstationär- lettendlich haben sie doch nur kontrolliert ob kein Erguss nachgelaufen ist. Damit ist dies in der DRG enthalten.
    Der 1.3. ist außerhalb der 14 Tage und somit nicht nachstationär mgl. wenn Sie hier die vorstat. Kontrolle verkauft bekommen dann gut, aber eventuell fragt die Kasse auch an,warum das kein niedergelassener Kollege kontrollieren konnte?

    mfg

    Uwe Neiser