Wir haben einen jungen Patienten stationär zur Behandlung eines Pleuraergusses aufgenommen. (Behandlg.dauer 03.02. - 10.02.06)
Am 15.02.06 haben wir den Patienten vorstationär aufgenommen, um eine eventuelle weitere stationäre Behandlung abzuklären. Patient wurde hier nur geröngt. Am 01.03.06 erfolgte ebenfalls eine vorstationäre Behandlung (Sonographie).
Es steht jetzt die Frage, ob diese 2 Behandlungen überhaupt als vorstationär zu werten sind, oder ist dies eine nachstationäre Behandlung?
Die OGVD beim stat. Aufenthalt liegt in diesem Fall bei 14 Tagen. 7 Tage + 2 nachst. Behandlungen überschreiten nicht die OGVD. Also nicht zusätzlich abrechenbar. Wenn der Patient stationär aufgenommen werden müßte, wäre es auf alle Fälle eine Fallzusammenführung.
M.E. würde ich aber die 2 Behandlungen als vorstationäre Behandlungen abrechnen, da ich mit den Untersuchungen ausschließen wollte, ob ein weiterer stationärer Aufenthalt überhaupt notwendig ist, bin mir aber nicht sicher.