Liebe Kollegen,
bei folgendem Problem bitte ich um Rat: 69-jähriger Patient wird zur Narbenhernien-OP und Adhäsiolyse nach Laparotomie aufgenommen und operiert. Entlassung nach 14 Tagen (Kompl. durch Begleiterkrankungen). DRG: G04Z.
Nach zwei Tagen erneute Aufnahme wegen Nahtruptur nach heftigem Hustenanfall. Re-OP. Entlassung nach 10 Tagen. DRG X06B.
Ist Fall 2 als Komplikation des 1. Aufenthaltes zu werten? Bei einem Wundinfekt wäre die Antwort klar...
MfG
Dr. Martin Berger