Wiederaufnahme wegen Nahtruptur

  • Liebe Kollegen,

    bei folgendem Problem bitte ich um Rat: 69-jähriger Patient wird zur Narbenhernien-OP und Adhäsiolyse nach Laparotomie aufgenommen und operiert. Entlassung nach 14 Tagen (Kompl. durch Begleiterkrankungen). DRG: G04Z.
    Nach zwei Tagen erneute Aufnahme wegen Nahtruptur nach heftigem Hustenanfall. Re-OP. Entlassung nach 10 Tagen. DRG X06B.
    Ist Fall 2 als Komplikation des 1. Aufenthaltes zu werten? Bei einem Wundinfekt wäre die Antwort klar...

    MfG

    Dr. Martin Berger

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    eine Ruptur der Naht kann nur auftreten, wenn operiert wurde. Deswegen sehe ich hier schon eine Komplikation im Zusammenhang mit der erbrachten Leistung (OP). Man darf auch nicht meinen, dass die \"Komplikationen\" vom KH verschuldet sein müssen (so auch die angesprochene Infektion).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo ins Forum,

    ich möchte unter diesem Thema eine weitere Frage zu Komplikationen ins Forum stellen. Ich habe über die Such-Funktion keine befriedigende Antwort auf meine Fragen gefunden.
    Wie ist denn die allgemeine oder konkrete Meinung bei Wiederaufnahmen im Rahmen einer chronischen Erkrankung (z.B. COPD oder Hepatische Enzephalopathie)? Ist in den Fällen bei denen z.B. die ungünstige Wetterlage oder die Incompliance des Patienten in der Häuslichkeit, zu einer akuten Vershlechterung der Grunderkrankung führt, eine Komplikation?
    Die Berliner Krankenhausgesellschaft hatte 2003 eine Hilfestellung zur DRG-Abrechnung verfasst, in der ein erneutes Auftreten einer chronischen Erkrankung nicht als Komplikation zu werten ist. Wie vefahren andere Häuser mit dieser Problematik oder gibt es vielleicht schon Stellungnahmen dazu die ich übersehen habe. Vielen Dank.

    Mit sonnigen Grüßen

    Martin Preißer

    Martin Preißer

  • Hallo Herr Preißer,

    wir handhaben es prinzipiell so, dass wir unterscheiden zwischen Komplikation der Behandlung und Komplikation der Grundkrankheit.
    Liegt eine Komplikation der Behandlung- wie o.g. Nahtruptur, oder bei Ihrem Beispiel eine Medikamentenunverträglichkeit eines Medikaments bei COPD, was im fraglich zusammenzulegenden Aufenthalt neu angesetzt wurde, vor, dann ist es eine Komplikation der Behandlung und somit im Sinne der FPV eine Komplikation. Kommt es zur Exazerbation der Grunderkrankung ist dies eine \"Komplikation\" - wohl mehr mögliche Verschlechterung - der Erkrankung und somit im Sinne der FPV keine Komplikation. In diesem Fall werden Sie jedoch oft dieselbe Basis DRG haben oder ?

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Zitat


    Original von i5mabe:

    Nahtruptur nach heftigem Hustenanfall. ... Ist Fall 2 als Komplikation des 1. Aufenthaltes zu werten?


    Guten Morgen,

    da fällt mir aus grauer Vorzeit die in Reimform gegossene Beurteilung meines ersten akademischen Lehrers für Anästhesiologie ein, der zur Extubation nach Abschluß einer Hernien-Operation bemerkte:

    \"Ein Hustenstoß mit Urgewalten -
    gut gemacht!: die Nähte halten.\"

    Offensichtlich war er auch schon der Meinung, daß Nähte das Husten aushalten müssen. Sicher eine Frühform von Qualitätsmerkmal. Insofern wäre ich immer geneigt, bei einer Nahtruptur eine Komplikation zu vermuten ... :d_zwinker:

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Herr Dr. Neiser,

    vielen Dank für Ihre Ausführungen, ich sehe es genauso und werde mein bestes versuchen es dem Kostenträger und dem MDK nochmal so darzustellen.
    Über weitere interessante Ausführungen oder Erfahrungen mit ähnlichen Fällen würde ich mich sehr freuen.

    Zitat

    In diesem Fall werden Sie jedoch oft dieselbe Basis DRG haben oder ?

    Ja, aber aufgrund der Abfolge M -> M erfolgt keine verplichtende Wiederaufnahme.

    Sonnige Grüße

    M.Preißer

    Martin Preißer

  • Hallo Herr Preißer,

    schön wenn es geholfen hat, aber zu M -> M muss ich noch eine Bemerkung machen.
    Ich dachte mehr an den Satz 1 des §2 FPV, Wiederaufnahme innerhalb der oGVD mit gleicher Basis DRG, nicht so sehr an Satz 2 Partitionsfolge.

    Grüße

    Uwe Neiser


  • Hallo Herr Dr. Neiser,

    vielen Dank, für Ihren Hinweis. Ich hatte mich bei meiner M/M Abfolge nur von meinem aktuellen Fall leiten lassen und wäre mit Sicherheit Gefahr gelaufen auf dem Schlauch stehen zu bleiben. Innerhalb der oGVD haben Sie vollkommen Recht.

    MfG

    M.Preißer

    Martin Preißer