Hallo liebes Forum,
verstehe ich den Hinweis für das Kapitel Z40-Z54 insoweit richtig, als das z.Bsp. die Versorgung eines Kolostomas nur dann verschlüsselt werden darf, wenn es nicht während des Krankenhausaufenthaltes angelegt wurde. Ansonsten wäre die Versorgung incl.
Herzlichen Dank für Erläuterungen
Marathon86