Streptokokken Gruppe A, erhöhter CRP-Wert

  • Hallo,

    wer kann mir helfen? :)

    Es geht um eine Rechnung vom Krankenhaus, die Patienten lag im Febr.
    stationär wegen einer Unterschenkelfraktur, es wurde eine geschlossene
    Reposition mit Osteosynthese gemacht.

    Einen Monat später wurde Sie wieder aufgenommen, verschlüsselt wurde
    die T84.6 (Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorichtung) und die B95.0 (Streptokokken Gruppe A)
    anhand des Laborbefundes kann ich nur erkennen, das der Patient einen erhöhten CRP-Wert hat. (19,53+) Gibt der CRP-Wert Aufschluss über Vorhandensein von Streptokokken?

    Vielen Dank
    Jessica

  • Hallo Jessica,
    der CRP-Wert sagt nichts über einen bestimmten Keim aus. Dafür müsste schon eine mikrobiologische Untersuchung gemacht worden sein.
    Wenn allerdings einer Ihrer Mitarbeiter den Kode für Streptokokken Gruppe A eingegeben hat, gehe ich davon aus, dass er dafür einen Nachweis hatte (mal Labor anfragen, falls kein Befund da ist).
    Viele Grüße aus dem sonnigen Sachsen
    Anne :sonne:

  • Willkommen im Forum Jessica,

    Sie scheinen nicht unmittelbar in der Patientenbetreuung tätig zu sein. Aus Ihrer Beschreibung geht hervor, dass Sie mit Abrechnung beschäftigt sind, wahrscheinlich bei einem Kostenträger. Bevor andere es tun, frage ich mich, wie Sie an die über die nach § 301 SGB V hinausgehenden Informationen kommen. Eine Antwort stelle ich Ihnen frei.

    Frau anneDD ist recht zu geben. Ein erhöhtes CRP ist ein unspezifischer Marker für eine Infektion, kann aber auch Hinweis auf eine andere gesundheitliche Störung sein. Streptokokken werden mikrobiologisch, z. B. aus Abstrichmaterial nachgewiesen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zitat


    Original von Jessica:
    Es geht um eine Rechnung vom Krankenhaus,

    Zitat


    Original von anneDD:
    Wenn allerdings einer Ihrer Mitarbeiter den Kode für Streptokokken Gruppe A eingegeben hat, gehe ich davon aus, dass er dafür einen Nachweis hatte (mal Labor anfragen, falls kein Befund da ist).

    Ich glaube eher, dass es sich hierbei um eine Rechnungsprüfung handelt und somit Jessica keine direkten Draht zu den Einrichtungen des Krankenhauses hat (haben darf).
    Wahrscheinlich wird die Angabe des Keims korrekt sein. Wenn Sie sicher gehen wollen, muss ein Nachweis erbracht werden. Falls Jessica bei einer GKV beschäftigt ist, geht es (eigentlich) über den MDK. Diskussionen um die Frage von kürzeren Dienstwegen wurden ja schon mehrfach geführt.

    Ich würde hier allerdings ohne weitere Prüfung den Angaben glauben wollen.

    P.S.
    Die Antwort hat sich mit D. Duck überschnitten. Silber ist auch ok....

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Danke, für die schnellen Antworten und die nette Begrüßung.
    Sie haben mir sehr geholfen........

    zu §301 SGB V: Die nach §301SGB V begrenzte Übermittlungspflicht von Daten betrifft nur die Krankenkassen.

    Gruß
    Jessica

  • Hallo Schnippler,

    nein für die Berufgenossenschaft gilt dies nicht.
    Wir haben am 22.02.06 ein Schreiben von dem Hauptverband der gewerblichen
    Berufsgenossenschaften bekommen, in diesem Schreiben geht es um die
    Anforderung von stationären Entlassungsberichten und Operationsberichten
    zum Zwecke der Abrechnungsprüfung.

    .... In dem mit Bezugschreiben angekündigten Gespräch, das noch im Dezember 2005 stattgefunden hat, konnte wir den BFDI von der Notwendigkeit
    und Rechtmäßigkeit der Anforderung von stationären Entlassungsberichten und Operationsberichten durch die Unfallversicherungsträger zum Zwecke der
    Rechnungsprüfung überzeugen.
    Demzufolge hat der BFDI seine rechtlichen Bedenken zurückgezogen.Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wurde gebeten, die Krankenhäuser möglichst umgehend über die geänderter Rechtsauffassung des BFDI zu unterrichten.

    Gruß
    Jessica