Hallo liebes Forum,
ich habe ein Problem mit der Abrechnung von zwei Fällen.
Beim ersten 2tägigen Aufenthalt wurde uns ein Pat. aus einem Landeskrankenhaus bei bek. fortgeschrittener dekomp. C2-Leberzirrhose (Child C) und beginnenden Ikterus verlegt. Wir haben eine entsprechende Diagnostik durchgeführt. Eine wesentliche therapeutische Konsequenz bei der schlechten Prognose ergab sich nicht. Der Pat. war hier kaum führbar und verließ zweimalig das Krankenhaus, so dass die Rückverlegung ins LKH erfolgte.
10 Tage später (innerhalb der OGV des ersten Falles) wurde der Pat. erneut verlegt - jetzt allerdings nahezu präfinal mit neu aufgetretener Dyspnoe und hepatorenalen Syndrom, so dass er einige Tage (11 Tage Aufenthalt) später, nach einer kurzen Verbesserung, letztlich verstarb.
Meine Frage: Da es sich beim zweiten Fall um eine dramatische Verschlechterung handelte mit völlig anderem therapeutischen Aufwand würde ich gefühlsmäßig 2 Fälle bei dieser Konstellation verrechnen wollen. Es wurde jeweils allerdings eine Leberzirrhose-DRG abgebildet, so dass eigentlich eine FAllzusammenführung resultiert. Kann ich auch eine Beobachtungs-HD zum ersten Fall kodieren und die DRG ändern? Wenn ja, welche? Oder bleibt es doch bei einem Fall?
Vielen Dank - Willm