Zweizeitiges Operieren eines Basalioms

  • Liebes Forum,

    ein Basaliom wird exzidiert und zunächst Vacuumversiegelung angelegt, das Resektat histologisch kontrolliert (mit der Frage freie Resektatränder, muß nachreseziert werden) danach plastische Deckung.
    Kodiert wurde C44.9 Basaliom. Darf ich das durch die OP enstandene Ulcus auch kodieren? Und wenn ja, wie?
    Liebe Grüße
    HJ Dreher

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    \"Ulkus\" ist in meinen Augen hier nicht angesagt, da es sich ja um einen prozedurenabhängigen Zustand handelt. Zu diskutieren wäre hier eher T81.3, dies beinhaltet die Dehiszenz einer Operationswunde. Hier wird dann aber nun mal eine Komplikation nach medizinischer Maßnahme kodiert, was ja in diesem Sinne nicht vorliegt.
    Jetzt kann man wieder akademische Diskussionen führen:
    Wenn man das mal im Sinne eines geplanten Folgeeingriffs sieht, ist die ursprüngliche Diagnose (Basaliom) weiterzuführen. Natürlich ist diese DKR D005d im Sinne von Wiederaufnahme formuliert und hier liegt ja keine vor. Ein ähnlicher Sachverhalt begegnet uns aber auch bei der DKR D002d, Komplikationen nach medizinischen Maßnahmen. Hier wird auch nur von \"Hauptdiagnose\" und \"Aufnahme zur...\" gesprochen, dennoch, obwohl widersprüchlich, sind Nebendiagnosen genauso zu kodieren. Die Formulierungen der einzelnen DKR sind eben nicht immer abschließend auf alle möglichen Fälle bezogen (wobei man es sicher besser hinbekommen kann....).
    Ich kann Ihnen hier nur eine Anfrage beim InEK empfehlen, da, egal welchen Kode Sie benutzen, eine so nicht zu klärende Streitigkeit mit dem MDK resultieren wird.

    Ich muss zugeben, dass ich hier mit einer zusätzlichen Kodierung meine Schwierigkeiten habe.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,
    ich erkenne in der beschriebenen Fallkonstellation auch keine weiteren \"Nebendiagnosen\". Die Situation halte ich auch für ausreichend abgebildet, denn eine Hautexzision OHNE Wundverschluss wird spezifisch zB. mit OPS 5-895.0x verschlüsselt, für die offene Wundbehandlung durch Vacuumversiegelung und die plastische Deckung sind ebenfall spezifisch kodierbar.
    Viel wichtiger ist es, die Hauptdiagnose exakter zu verschlüsseln. C44.9 ist zwar für ein Basaliom im Prinzip korrekt, aber auf der letzten Kodeposition ist die Lokalisation anzugeben, und dies dürfte ja wohl genauer möglich sein. Dann werden auch plausible DRGs ermittelt und über die plastische Hautdeckung wohl auch ein akzeptabler Erlös entstehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin