Hallo an alle Mitstreiter, vor allem aus der orthopädischen Ecke,
In einem Gespräch mit unseren Orthopäden bin ich vor kurzem auf ein speziell orthopädische Situation aufmerksam gemacht worden.
Hier steht die Frage ob es da irgendwo schon Lösungen gibt oder wie andere Kliniken das kodieren.
Die sogenannte Girdlestone Situation (Z.n. Resektion Femurkopf, ohne Implantation einer TEP, als Folge einer septischen Hüftkopfnekrose oder nach Entfernung einer infizierten Endoprothese mit dem Ziel der Ausheilung als Pseudoarthrose) war früher eine Endlösung der Behandlung im Bereich des Hüftgelenks. Jetzt wird zunehmend in einem 2. Eingriff eine TEP implantiert.
Hier stellt sich die Frage der Hauptdiagnose.
Die Girdlestone Situation - Z98.8 ist als HD nicht zulässig.
In Frage kommen die Knochennekrose obwohl sie nicht mehr vorliegt; Komplikation- Infektion nach Endoprothese, liegt auch nicht mehr vor.
Wir haben uns jetzt für die M24.85 Sonstige näher bezeichnete Gelenkschädigung entschieden, aber das Gelenk existiert ja auch nicht mehr.
In den letztgenannten Fällen kommt man korrekterweise in die TEP DRG´s, ansonsten entsteht ja die Fehler-DRG 961Z.
Mfg
U. Neiser