Liebes Forum,
mir ist folgendes völlig klar:
Eine Blutung unter Marcumartherapie wird mit D68.3 (Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien) und Angabe der Blutung kodiert.
Die alleinige Marcumartherapie wird lt. Exkl. mit Z92.1 kodiert.
Jetzt wird der Marcumar-Patient temporär, z.B. zur Vorbereitung einer Coloskopie, temporär mit Konakion und Heparin behandelt, es kommt zu keiner Blutung.
D68.3 ist somit nicht kodierbar
Kann ich dann nur Z92.1 kodieren?
Wäre D68.4 (Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren) kodierbar?
Die Antworten auf die letzten beiden Fragen bleiben auch nach dem Lesen der entsprechenden Beiträge hier im Forum offen. Ich hoffe darum auf Erleuchtung.
Viele Grüße an alle Leser!