Zitat
Original von D.Zierold:
Hallo ToDo,
zum einen spricht dagegen, dass der Gesetzgeber den MDK zwischen KK und KH geschaltet hat und sich genau genommen beide Seiten dem Gesetz zuwiderhandeln (inwieweit das in dem speziellen Falle strafbar wäre sei mal dahingestellt).
Strafbar wäre es sicher in dem Moment, wo Sie der Kasse ohne Einschaltung des MDK eine Begründung liefern, die über die 301er-Daten hinaus geht.
Dass Sie aber auf eine - gesetzlich und vertraglich vorgesehene - Anfrage der Kasse (Anzeige eines Prüfverfahrens und Nennung des Überprüfungsanlasses)reagieren in der Form, dass Sie einen Fall stornieren bzw. im Sinne der Anfrage neu kodieren (natürlich nur, wenn Sie denn feststellen, dass es auch berechtigt ist), dürfte weder strafbar noch von irgendeiner Seite unerwünscht sein.
Zum Rest sag ich nix mehr, m. E. schadet jede unnötige Bürokratie dem System und somit allen Beteiligten, aber auch hier wieder am stärksten dem Patienten/Versicherten/Kunden oder wie man ihn auch nennt - das schwächste Glied in der Kette solcher \"Spielchen\" - denn egal, ob Geld oder Zeit verloren geht, der Leidtragende ist in Personalunion der Patient und Beitragszahler.
Gruß,
ToDo