Multimodale Schmerztherapie (8-918)

  • Hallo Forum,

    in folgender Angelegenheit würde ich mich über Antworten freuen:

    Sachverhalt:
    Patient wird zur Durchführung einer Multimodalen Schmerztherapie aufgenommen. Er erfüllt alle Voraussetzungen für einen Schmerzpatient (Stichworte: chronisch, Einschränkung Lebensqualität, Fehlschlag einer unimodalen Schmerztherapie, Begleiterkrankungen, ...).
    Der Kreuzschmerz-Patient muss aber nach drei Behandlungstagen wegen einer unklaren peranalen Blutung notfallmäßig in ein anderes Krankenhaus verlegt werden. Nach drei Tagen kommt er zur Fortführung der Multimodalen Schmerztherapie zurück.

    Muss ich den Patienten jetzt noch einmal mindestens 7 Tage behandeln, um die Multimodale Schmerztherapie abrechnen zu können.
    Oder kann ich irgendwie die drei Tage des ersten Aufenthaltes anrechnen.

    Vielen Dank :sonne:

    Viele Grüße

    Richard Wagner

  • Guten Tag Herr Wagner,
    die beiden Fälle werden zusammengeführt (Rückverlegung); daher dürfen Sie die Behandlungstage von beiden Teilaufenthalten addieren. Im OPS steht unter 8-918 nichts davon dass die Behandlung am Stück erfolgen muss.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo liebes Forum,

    Fallbeispiel:
    Patient wir im Dezember 2007 multimodal behandelt.
    April 2008 stellt sich Patient wieder vor und das KH möchte wieder die multimodale Schmerztherapie abrechnen.

    -> Gibt es Richtlinien, welche besagen, in welchem Abstand die multimodale Schmerztherapie bei einem Patienten abgerechnet werden darf?

    Ich hoffe, mir kann jemand weiter helfen.

    Schöne Grüße

    raxa