Beurlaubung Fahrtkosten

  • Hallo,

    noch ein Nachtrag, da ich grade in einem Landesvertrag nach §112 blätterte und MiCHu ausdrücklich nach einer Vereinbarung fragte und Herr Leonhardt auch in diese Richtung fragt:

    Im (alten und bis zum Abschluss des Schiedstellenverfahrens fortgeltenden) Landesvertrag NRW ist diese Frage explizit geklärt:

    §10, Beurlaubung
    \"(5) Krankentransport- und Fahrkosten während der Dauer der Beurlaubung gehen nicht zu Lasten des Krankenhauses. Das Krankenhaus darf keine Verordnung eines Krankentransports zu Lasten der Krankenkasse ausstellen.\"

    Allerdings steht im gleichen Paragraphen auch, dass für Beurlaubungen über 24 Stunden die Einwilligung der Kasse erforderlich ist.

    Um mal wieder \"garstig\" zu werden: rufen wir also Freitags die KK an, ob wir den Pat. bis Montag beurlauben können - die Behandlung ist ja noch nicht abgeschlossen. Und wenn die Kasse sich nicht rechtzeitig äußert, nehmen wir das Wochenende dann eben doch in die Rechnung mit - oder entlassen und nehmen wieder auf.....
    Zurück zum Thema!

    Gruß, J.Helling

  • Hallo,
    meiner Meinung nach handelt es sich um eine Leistung der Krankenversicherung, wenn es sich um einen ungeplanten also notfallmäßigen RTW-Einsatz handelt. Evtl. muss man sich dann jedoch von der Kasse die Frage gefallen lassen, ob die Beurlaubung medizinisch sinnvoll war.
    Handelt es sich um einen geplanten RTW-Transport zum Abschluss der Beurlaubung zurück ins KHS, dann wird das die Krankenkasse wohl zurecht nicht bezahlen.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Moin allerseits,

    ich hänge mich mal mit meiner aktuellen Frage an diesen Thread, da er noch am besten zum Thema passt:

    Wie sind ihre Erfahrungen mit (medizinisch indizierten) Belastungserprobungen während eines stationären Aufenthaltes, z.B im Rahmen einer neurologischen Früh-Reha. Eine Kasse fordert die Kennzeichnung dieser Tage als \"Beurlaubung\", dem kann ich aber nicht zustimmen, da die Behandlung weder abgeschlossen noch ausgesetzt wird.

    Darum interessieren mich sehr ihre Erfahrungen in diesem Gebiet: Belurlaubung: ja/nein, Vergütung durch Kassen, Probleme mit MDK?

    Viele Grüße

    Jannis

  • Hallo Jannis,

    wir haben Beurlaubungen (therapeutische) im Bereich der Psychiatrie. Hier gibt es im vollstationären Bereich keine wirklichen Probleme mit den Kostenträgern.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)