Hallo,
noch ein Nachtrag, da ich grade in einem Landesvertrag nach §112 blätterte und MiCHu ausdrücklich nach einer Vereinbarung fragte und Herr Leonhardt auch in diese Richtung fragt:
Im (alten und bis zum Abschluss des Schiedstellenverfahrens fortgeltenden) Landesvertrag NRW ist diese Frage explizit geklärt:
§10, Beurlaubung
\"(5) Krankentransport- und Fahrkosten während der Dauer der Beurlaubung gehen nicht zu Lasten des Krankenhauses. Das Krankenhaus darf keine Verordnung eines Krankentransports zu Lasten der Krankenkasse ausstellen.\"
Allerdings steht im gleichen Paragraphen auch, dass für Beurlaubungen über 24 Stunden die Einwilligung der Kasse erforderlich ist.
Um mal wieder \"garstig\" zu werden: rufen wir also Freitags die KK an, ob wir den Pat. bis Montag beurlauben können - die Behandlung ist ja noch nicht abgeschlossen. Und wenn die Kasse sich nicht rechtzeitig äußert, nehmen wir das Wochenende dann eben doch in die Rechnung mit - oder entlassen und nehmen wieder auf.....
Zurück zum Thema!
Gruß, J.Helling