Beatmungsdauer bei intermitt. maschineller Beatmung über CPAP-Maske

  • Hallo Forumsmitglieder,

    lt. DKR 2006 Def. der maschinellen Beatmung kann, bei intensivmedizinisch versorgten Patienten, eine maschinelle Beatmung auch über Maskensysteme erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden.

    Im konkreten Beispiel wird ein ateminsuffizienter Intensivpatient (bei schwerer Pneumonie) über mehrere Tage intermittierend (4x tgl. 1/4 h) am Respirator mittels einer CPAP-Maske, an Stelle einer Intubation oder Tracheotomie, \"beatmet\".

    Meine Frage:

    Wie ist in diesem Falle die Gesamtbeatmungsdauer zu berechnen?
    Sind hier die einzelnen Beatmungsperioden (jeweils 1/4 h) heranzuziehen und daraus die Summe zu bilden oder ist die Beatmungsdauer durchgängig zu berechnen (Beginn 1. CPAP-Maskenbeatmung bis Ende letzte CPAP-Maskenbeatmung)?

    Freundliche Grüße

    Mario Schädlich

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn also die Kriterien zur Dokumentation der Beatmungszeit erfüllt sind, haben hier einzelne Intervalle, die dann summiert werden, siehe DKR 1001d:
    Bei einer/mehreren Beatmungsperiode(n) während eines Krankenhausaufenthaltes ist zunächst die Gesamtbeatmungszeit gemäß obigen Regeln zu ermitteln, die Summe ist zur nächsten ganzen Stunde aufzurunden.

    Wie wollen Sie eine andere Sicht begründen, eine Entwöhnung liegt ja nicht vor?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    habe noch einmal etwas im Archiv geblättert und noch einen interessanten Beitrag zu diesem Thema gefunden:
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…post=beatmung#7

    Ich würde mich eigentlich der Meinung des Herrn Dr. Stern anschließen wollen.
    Zitat: \"Nach dem \"Fachkommentar DRG 2004 Anästhesiologie\", herausgegeben vom Bund deutscher Anästhesisten, wird empfohlen, die Tage als Beatmungstage zu definieren, bei denen ein Respirator am Bett des Patienten steht und regelmäßig benutzt wird, unabhängig davon, wie lange die CPAP-Phasen dauern. Dies scheint uns auch gerechtfertigt, da insbesondere der personelle Aufwand für solche wachen Patienten (Anlegen der Maske, Anleitung der Patienten, Anpassung der Beatmung an die individuellen Bedürfnisse des Patienten, Monitoring und Betreuung des Patienten in einer subjektiv belastenden Situation) sehr hoch ist, und der Patient einen \"Beatmungsplatz\" belegt und Intensivpflichtig bleibt.\"

    Meines Erachtens ist die Berechnung der Gesamtbeatmungsdauer aus dieser Sichtweise durchaus begründbar. Allerdings wäre hierzu die MDK-Sichtweise und -Meinung interessant. Erfahrungen dazu liegen uns bisher nicht vor.

    Freundliche Grüße

    Mario Schädlich

  • Hallo Herr Schädlich,
    leider ist es so wie Herr Selter es schrieb. Was die Erfahrungen mit dem MDK angeht, Fachkommentare sind Meinungsäußerungen eines Autor, haben aber keine Rechtsgrundlage. Außer Sie gehen mit dem Fall vor ein Sozialgericht, jedoch wird dies nicht unbedingt empfohlen.
    Der personelle Mehraufwand den man erbringen muß, ist nicht darstellbar und hierüber ärgern sich alle Intensiveinheiten der Bundesrepublik. Hierzu wäre eine Anfrage an das InEk sinnvoll.
    :d_gutefrage:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    in den DKR 2007 wird klargestellt (Vorabinfo):
    Auch die beatmungsgerätfreien Zeiten in der Entwöhnungsphase der Beatmung müssen als Beatmungsstunden erfasst werden.
    Hier wird explizit die Entwöhnungsphase beschrieben, sodass zu erwarten ist, dass dies auch zukünftig nur diesen Bereich betrifft. Somit sollte dann auch dieser \"Fachkommentar\" angepasst werden.

  • Liebe Forumsteilnehmer,

    abgesehen davon, dass in dem von Herrn Schädlich gesetzten internen Link diese Diskussion schon ausführlichst geführt wurde, will ich hier noch meine Erfahrungen auch mit den MDK zu diesem Thema darstellen.

    Klar ist Nach DKR 1001d:

    Zitat

    Die Dauer der Entwöhnung wird bei der Berechnung der Beatmungsdauer eines Patienten hinzugezählt. Es kann mehrere versuche geben den Patienten vom Beatmungsgerät zu entwöhnen.

    .

    Die ganze Diskussion lässt sich also darauf verkürzen: Ist intermittierendes Masken CPAP + DU noch Teil des Weanings, oder nur eine Art der Atemgymnastik mit einer Maschine, die eh am Intensivbett steht. Dies ist meines Erachtens nach im wesentlichen eine klinische Entscheidung.

    In meinen bisherigen (sehr vielen) Prüffällen zur Beatmungsdauer wurde diese Sicht so bisher immer akzeptiert. Wichtig ist allerdings, dass auf irgendeine Art und Weise die Weaningzeit auch dokumentiert wird.

    Orginalzitat eines MDK-Prüfers:

    Zitat

    Ich brauche nur eine nachzuvollziehende Dokumentation über Beatmung und Weaningdauer mit ihrer Unterschrift darunter!

    Dies erfolgt bei uns über ein ärztlich geführtes EDV-Datenbanksystem, dessen Auswertung dann dem MDK bisher als nachweis immer gereicht hat. :sonne:

    Zum konkreten Fall von Herrn Schädlich: 4 x 1/4 Stunde \"riecht\" mir sehr nach Atemgymnastik, insbesondere dann, wenn die in dieser Zeit gemachten Blutgasanalysen keine respiratorische Insuffizienz mehr erkenne lassen. Man sollte den Bogen hier nicht allzusehr überspannen.

    Beste Grüße,

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Guten Tag an alle Forumsteilnehmer,

    nach nochmaliger Rücksprache mit dem Chefarzt unserer Intensiv-/ Anästhesieabteilung handelt es sich in meinem Beispiel nicht um Atemgymnastik sondern vielmehr um die Phase des Weanings nach mehreren operativen Eingriffen mit anschließender invasiver Nachbeatmung < 24h postoperativ.

    Durch die Form der noninvasiven intermittierenden \"CPAP-Masken-Nachbeatmung\" wurde außerdem die Verweildauer des Patienten erheblich verkürzt, da der Patient, bei fortbestehender Ateminsuffizienz (kompliziert durch die postoperative Pneumonie) sonst invasiv (intubiert bzw. tracheotomiert, analgosediert etc.) nachbeatmet worden wäre. Dieses Vorgehen hätte die Verweildauer des Patienten erheblich verlängert.

    Aus genannten Gründen werde ich die Phase des Weanings bei der Berechnung der Gesamtbeatmungsdauer durchgängig berücksichtigen.

    Freundliche Grüße :sonne:

    Mario Schädlich

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    bitte bedenken, dass Beatmungen bis 24 h im OPS enthalten sind und deswegen keine Erfassung erfolgt. Das gilt auch dann, wenn 3 x operiert wurde und jedesmal z. B. 23 h beatmet wurde.
    Inwiefern es sich bei 4 x täglich 1/4 h um eine Entwöhnung gehandelt haben kann, überlasse ich den Intesivmedizinern.

  • Hallo Lord of the Codes, Hallo Forum,

    Danke für die vorab Information, dies wird die Intensivstation \"freuen\".

    :sonne:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling