drg abrechnung für privatklinik / belege?

  • liebe forumsmitglieder,
    ich bin selbststndiger facharzt für anästhesie in berlin. als solcher mache ich narkosen, teils mobil, teils im eigenem zentrum.

    nunmher habe ich meine bisherige praxis erweitert und die zulassung als privatklinik von der landeskrankenhausaufsicht erhalten.

    als solche eine privatklinik wurde ich nunmehr von den privaten kassen informiert, dass ich / wir jetzt auch nach drg´s abrechnen dürfen. wohlgemekr nur mit den privaten kassen.

    also viel gelesen, und ich muss gestehen, obwohl als kassenarzt ich einiges an administrativen verständniss habe, ich stehe momentan vor einem mysterium: DRG

    deshalb, gelich einige fragen:
    - gibt es in berlin empfehelnswerte / bezahlbare seminare?

    wenn ich es richtig verstanden habe bestehen unsere leistungen aus drei teilen
    1. klinik 2. ärztliche leistung operation 3. ärztliche leistung narkose
    erhält der patient nunmehr drei rechnungen?
    wie sehen die ärztlichen rechnungen aus?
    was ist mit den materalien, medikamenten?
    was ist mit dem aufwachraum?

    und last, but not least:
    patient übernachtet eine nacht, verweildauer = 1 ?
    patient geht am gleichem tag, verweildauer ebenfalls = 1 ?

    ich freue mich über jeden hinweis

    panzer
    berlin

  • Hallo dpanzer,

    Fortbildungen werden wie bestimmt gelesen hier als \"Bandenwerbung\" reichlich angeboten. Ich selber war bei der DKI ( Deutsches Krankenhaus Institut) und bei RS Medical Consult. Hier kommt es immer auf das an was sie für sich als sinnvoll erachten. Bücher gibt es viele, jedoch sollte Sie sich den \"Zeiß\" aus dem Deutschen Ärzteverlag besorgen ( nicht vor dem 01.01.2007). Was ihre Rechnung angeht, wenn sie nach DRG abrechnen gibt es eine Rechnung und zwar die mit der DRG und den Zuschlägen für Qualität, System etc. Keine gesonderte rechnung der Leistungserbringer. Auch die Überwachung im Aufwachraum ist eine Leistung aus dem Gesamtpaket DRG.
    Vielleicht fällt einem anderen noch mehr ein, von mir war es das ersteinmal.
    Schöne Grüße nach Berlin

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Herr Schulz,
    hallo Forum,

    die Tatsache, eine Konzession zum Betreiben eines (Privat-)Krankenhauses nach § 30 Gewerbeordnung erhalten zu haben, ist nicht gleichzusetzen mit einer Zulassung nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (§§ 108, 109).

    Zuschläge für die externe Qualitätssicherung und der sogenannte DRG-Systemzuschlag können daher grundsätzlich nicht abgerechnet werden, da diese nur für \"zugelassene\" Krankenhäuser gelten. Die Verpflichtung, sich an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen zu beteiligen, gilt folglich auch nur für \"zugelassene\" Krankenhäuser.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo Systemlernender,
    dies mit der Konzession habe ich aus dem Text so nicht verstanden aber danke für den Hinweis. :a_augenruppel:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Aachen1,

    Zitat


    Original von Aachen1:
    jedoch sollte Sie sich den \"Zeiß\" aus dem Deutschen Ärzteverlag besorgen ( nicht vor dem 01.01.2007).

    Kleine Anmerkung: Erfahrungsgemäss erscheint der \"neue\" Zeiß nicht vor März oder April.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Mr. Freundlich,

    das weiß ich ( bekam iHn auch nicht vor März), es sollte nur ein Hinweis sein sich nicht alzu schnell um die neue Ausgabe zu bemühen.
    Im überigen ist die alte bis zur Neuerscheinung noch relativ gut zu gebrauchen. Dies al Hinweis für dpanzer.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Panzer,
    Der Hintergrund für die DRG-Einführung war die Vereinfachung der Abrechnung. Für Ihre Leistungen ist die Diagnose entscheidend. Sie bekommen nur eine Pauschale für alles (Material, Überwachung usw.).
    Der Entlssungstag wird nicht mitgerechnet. In Rechnung gestellt werden nur die sog. Behandlungstage, dazu gehört der Aufnahmetag und jeder weiterer Tag nicht jedoch der Entlassungstag.
    Viel Glück für Ihr \"Unternehmen\"

    mit freundlichen Grüßen

    Alaa Eddine

  • Schönen guten Tag!

    Zitat

    Original von AlaaEddine:
    Der Hintergrund für die DRG-Einführung war die Vereinfachung der Abrechnung.

    Entschuldigen Sie bitte, aber da muss ich ja mal herzlich lachen! :totlach:

    Ein ehemaliger Geschäftsführer von mir hat es einmal so ausgedrückt:
    \"Früher reichte für die Abrechnung jemand, der das 1 x 1 beherrschte. Heute brauchen nicht nur unsere Patienten, sondern auch die Rechnungen ärztlichen Beistand.\"

    Im übrigen ist es mit einer Fortbildung nicht getan. Bei jedem Patienten müssen die Diagnosen in ICD und die Prozeduren in OPS verschlüsselt werden, eine entsprechende Software (Grouper) ist erforderlich uvm. Hinter der DRG-Abrechnung steckt ein ziemlicher Aufwand!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Hallo Herr Schaffert
    Die Betonung liegt auf \"war\". Ich musste auch lachen als ich Ihren Beitrag gelesen habe. Trotzdem : Es war wirklich die Absicht alles zu vereinfachen. Oder wie ein Politiker es Mitte der 90er Jahre (ich glaube es war der ehemaliger Gesundheitsminister Seehofer) es ausdrückte : Glasnost in der Medizin.

    mit freundlichen Grüßen

    Alaa Eddine

  • Schönen guten Tag Herr Eddine,

    in Bezug auf die Transparenz gebe ich Ihnen Recht. Aber Transparenz ist nicht mit Vereinfachung gleichzusetzen und von Vereinfachung habe ich in der Begründung zum Gesetzentwurf des KHEntgG als Grundlage des DRG-Systems nichts gelesen, eher von Wirtschaftlichkeit, Förderung des Wettbewerbs, Verweildauerverkürzung, Bettenreduzierung (einschließlich in Kauf zu nehmender Krankenhausschließungen).

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,