Hallo, Forum,
Patient wird entlassen und innerhalb 24 Std. im gleichen Krankenhaus erneut aufgenommen...
Bei uns sammeln sich nun Schreiben von Krankenkassen, in denen wir aufgefordert werden, diese Fälle unabhängig von irgendwelchen Fallzusammenführungsregelungen mit nur einer DRG abzurechnen.
Man beruft sich in diesem Zusammenhang auf den Praxiskommentar zum deutschen Fallpauschalensystem (Bartkowski/Bauer/Witte):\"Bei einer früheren (Anm.: <24 Std.) Wiederaufnahme gilt der Patient abrechnungstechnisch garnicht als entlassen, so dass eine separate Abrechnung der ersten Behandlungsepisode nicht möglich ist\"
Diese Interpretation der FPV ist mir neu. Gibt es hierzu Urteile oder ähnliches ? Meinungen ?
mfG
C. Hirschberg