Liebes Forum,
ein Pat. kommt nach zuvor ambulant durchgeführter Bursektomie mit deutlichen Entzündungszeichen zur stat. Aufnahme. Bei der Re-Op. findet sich ein Bursarest, der entfernt wurde.
Kodiert haben wir:
HD: M70.2 Bursitis olecrani plus B95.6!
ND: T81.4 Infektion nach einem Eingriff...
Die BG kürzt die Rechnung mit der Begründung, T81.4 sei nicht anzugeben, da die Infektion andernorts klassifiziert sei, nämlich mit M70.2 und B95.6.
Ich finde unsere Kodierung korrekt, die Wahl der Codekombination erfolgte nicht zur Klarstellung, dass es sich um einen entzündlich-entzündlichen Prozess handelte sondern um eine Komplikation nach einem Eingriff.
Gleiche BG:
Pat. kommt mit lokalem Infekt nach knöcherner Refixation einer älteren ausgerissenen Supraspinatussehnenruptur.
Hier haben wir kodiert:
HD: M00.91 Eitrige Arthritis (nachweisl. entzündl. knöcherne Gelenkbeteiligung intraoperativ)
ND: T81.4 Infektion nach einem Eingriff...
Die BG kürzt die Rechnung, als HD sei T81.4 anzusehen ohne weitere sachbezogene Begründung.
Liege ich falsch?
Für Rückmeldungen zu dieser Problematik bin ich dem Forum schon jetzt sehr dankbar.
Viele Grüße
A. Jäger :d_gutefrage: