Abrechnung von Blutgerinnungsfaktoren im KHEntgeltG

  • Hallo,

    habe mich gerade neu registieren lassen und habe auch gleich eine Frage:

    Sind Blutgerinnungsmittel bei Nicht-Bluter-Patienten neben der DRG-Fallpauschale gesondert abrechenbar, wenn der Patient bei der OP z.B. 2 Ampullen Novo-Seven verabreicht bekommen hat?

    VIELEN DANK
    Gruß
    Thorsten

  • Hallo,

    Welcome to the show :d_zwinker: :

    Sie müssen das mit den Ksotenträgern vorab gesondert vereinbaren. ZE 2006-27. Ansonsten leider nein. Bei privaten Kostenträgern ist bei Elektiveingriffen mit vorab erkennbarem Bedarf manchmal möglich, die Kostenübernahme im Vorhinein zu erörtern.

    Gruß

    merguet

  • Guten Tag,

    ich habe da noch ne Frage zur Vereinbarung der ZE 2006-27 oder 2007-27.

    Bei uns wollen die Kassen nur den Einkaufspreis für das jeweilige Medikament bezahlen. So sei es in den Verhandlungen überall hier in der Region vereinbart worden.

    Wir sollen also unsere Rechnungen und den Nachweis über die erfolgte Gabe für jeden Pat. direkt an die KK schicken. Denn die Rechnung besagt lt. KK ja nicht, dass der Pat. es auch erhalten hat.

    Ich dachte immer Sozialdaten dürfen nicht an KK geschickt werden und der Nachweis (nicht §301-Übermittlung), wer wann was bekommen hat wäre doch so einer.

    Ist es woanders auch so?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,
    hallo Forum,

    Ihre Schilderung in Bezug auf das Verhalten der Krankenkassen ist schon interessant.

    Zum Ersten: Eine Vereinbarung, welche die Vergütung zum Einkaufspreis vorsieht, entspricht dem Kostenerstattungsprinzip in reinster Form, welches von den den Krankenkassen sonst stets (und durchaus mit einer gewissen Berechtigung) angeprangert wird. Aber es mag vielleicht und gerade bei den Blutgerinnungspräparaten eine sinnvolle Lösung sein.

    Zum Zweiten: Die Forderung der Krankenkassen, die Abgabe der Blutgerinnungspräparate mit einem Nachweis (wahrscheinlich mit \"Brief und Siegel\") und mit der Einzelrechnung zu belegen, geht aber wohl doch, trotz der natürlich regelhaft hohen Kosten, über das Ziel hinaus. Ein derartiges Verhalten muss von tiefem Mißtrauen geprägt sein und könnte prinzipell auf eine ganze Reihe von Zusatzentgelten ausgeweitet werden. (\"Ist wirklich die Leistung des ZE2007-19 dem Patienten zugute gekommen ?\")

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo Forum, hallo Herr Horndasch,

    Sie kodieren den OPS, der das ZE triggert. Ggf. (z.B. bei den NUB) gibt es einen OPS auch (noch) nicht.

    Eine Prüfung obliegt ausschließlich dem MDK im Auftrag der Krankenkasse. Diese erhält die Daten nicht von Ihnen :d_niemals: (albernerweise allerdings dann vom Gutachter des MDK) :i_baeh: .

    Im Rahmen der Verhandlungen müssen Sie ggf. die Mengen der einzelnen Patienten zusammenstellen, bzw. die Anzahl der Patienten, die in einem bestimmten Mengenintervall lagen, um Ihren Anspruch zu begründen. Dies aber unabhängig von den personengebundenen Angaben. Im Rahmen der Verhandlungen sollten Sie Ihren Anspruch etwa durch die vorlage der Rechnungen auch begründen können.

    Eine unterjährige Überlassung von Rechnungen für bereits verhandelte Entgelte ist nicht vorgesehen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    mir stellt sich die gleiche Frage wie Thorsten1977 vor einem Jahr, ich möchte aber noch einmal nachhaken, was die Möglichkeit der Abrechnung betrifft.

    Wir haben das ZE2007-27 zwar mit den Kassen verhandelt, die Bezeichnung lautet aber \"Behandlung von Blutern (..)\" und nicht einfach \"Gabe von (...)\". Die Abrechnung ist also an das Vorliegen der Krankheit gebunden.

    Der Patient (Polytrauma, KEIN Bluter) hat während einer OP NovoSeven bekommen und obwohl wir natürlich diese tatsächlich erbrachte Leistung auch abrechnen möchten, sehen wir dafür keine Grundlage..

    Was meinen Sie? ..lasse mich gerne überzeugen! 8)

    Viele Grüße
    CB

  • Hoppla, ich sehe gerade, wahrscheinlich habe ich den Beitrag von merguet missverstanden. Sie meinen, die Behandlung auch von Nicht-Blutern müsse verhandelt werden - und nicht nur das ZE2007-27 als solches?!
    :)
    CB